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von pepecleo  am 20.10.2013, 20:55 Uhr

Nach Berufseinstieg zurück in die Elternzeit?

Hallo an alle Muttis und Vatis,

wer von euch hat Erfahrungen mit der Rückkehr in die Elternzeit!

Ich arbeite seit dem 01.10.2013 wieder und habe hier niemanden, der mich unterstützt. Mein Mann macht eine Weiterbildung und kann mir nicht unter die Arme greifen.

Mein Chef und meine Kollegen weigern sich während des Jahreswechsels mir Urlaub zu gewähren damit ich auf mein Kind aufpassen kann da die Krippe geschlossen ist, nun erwäge ich einfach wieder in die Elternzeit zu gehen. Die Problematik nimmt sich sehr mit, habe nur noch Migräne und will mich einfach nicht mehr ärgern. Das tut mir nicht gut und meiner Maus auch nicht. Es gibt ja schon bei einem Studientag Mißgunst.

Habt ihr Erfahrungen? Geht das? 1 Jahr habe ich mir aufgehoben, wenn sie in die Schule kommt. Also hätte ich ja noch ein Jahr.

Mein Mann meint, ich sollte bis einschließlich 03.01.2014 verlängern um ein Zeichen zu setzten. Aber ich weiß nicht ob das klug ist.

Was meint ihr? Brauche ein wenig Rückmeldung.

Danke euch.

Pepecleo

 
4 Antworten:

Re: Nach Berufseinstieg zurück in die Elternzeit?

Antwort von Oktaevlein am 20.10.2013, 21:54 Uhr

Hallo,

Zurück in die Elternzeit geht, WENN dein Arbeitgeber zustimmt. Allerdings normalerweise mit 7 Wochen Vorlaufzeit. Ich bin nach 10 Monaten Arbeiten wieder in die Elternzeit gegangen und versuche jetzt, ein paar Stunden ElternTEILzeit zu arbeiten. Siehe Beitrag unten.

Also einfach bis 3.1. verlängern geht denk ich nicht. Am besten suchst du direkt morgen das Gespräch mit deinem Arbeitgeber.

LG

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Re: Nach Berufseinstieg zurück in die Elternzeit?

Antwort von Fuchsina am 20.10.2013, 22:31 Uhr

Zum einen: der AG muss die erneute Elternzeit zustimmen, was bei Dir nicht zu erwarten ist, dass dies auch geschieht.

Zum anderen ich würde es auf keinen Fall machen. Du arbeitest jetzt nicht mal seit 3 Wochen. Es muss sich noch alles einpendeln. Es macht m.E. ein extrem schlechtes Bild, wenn man bereits nach so kurzer Zeit "den Handtuch" wirft.

Die Sache z.B. mit Weihnachten: der AG ist nicht verpflichtet, Dir zu dieser Zeit Urlaub zu gewähren. Ich gehe davon aus, dass die Schliesszeit der Kita schon seit längerem bekannt ist. Du hättest also diese Frage schon längst mit dem AG klären sollen, nicht erst nach Wiedereinstig.

Wenn Du jetzt versuchst neue Elterntzeit zu beantragen, stehen m.E. die Chancen gut, dass Du Dein Job los bist.

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Re: Nach Berufseinstieg zurück in die Elternzeit?

Antwort von speedy am 21.10.2013, 9:27 Uhr

Hi,
du kannst nur mit der Zustimmung deines Vorgesetzten zurück in die EZ. Doch du arbeitest erst seit 3 Wochen wieder - gib dir doch selbst die Zeit, dich wieder hineinzufinden und das Vertrauen der Kollegen zu gewinnen. Klar kommt es nicht gut, wenn man gerade wieder da ist und direkt Urlaub einreicht zu einer Zeit, wo alle Urlaub wollen. Entweder man klärt so etwas vor dem Arbeitsantritt ab oder man schluckt die bittere Pille.
Selbst wenn dein Mann eine Weiterbildung macht, wird er doch über die Feiertage Luft haben, oder? Ich kenne kein Bildungsinstitut, dass über Weihnachten arbeitet.

Gib dir und deinen Kollegen die Zeit, euch wieder aneinander zu gewöhnen und wenn sie merken, dass du zuverlässig bist und nicht ständig dein Kind vorschiebst, werden sie auch nicht mehr mißgünstig sein.

Gruß, Speedy

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Re: Nach Berufseinstieg zurück in die Elternzeit?

Antwort von u_hoernchen am 21.10.2013, 10:44 Uhr

Ich kann mich nur den Vorschreiberinnen anschließen: Du arbeitest seit genau 3 Wochen wieder. Gewöhn dich doch bitte erst einmal wieder an die veränderten Bedingungen, fall bei Chef und Kollegen nicht gleich mit Urlaubsforderungen negativ auf. Du hast noch 2 Monate Zeit, um die Betreuung Deines Kindes für die Feiertage zu regeln, nutze diese Zeit!

Ich kann Dir nur sagen (als Kollegin und Vorgesetzte): wenn mir eine gerade frisch aus Elternzeit zurückgekommene Mutter nach wenigen Tagen mit solchen Forderungen käme, dann hätte ich auch keine Lust, gleich bereitwilligst darauf einzugehen. Das wirft ein ganz schlechtes Licht auf Dich, dass Du dieses Problem noch nicht im Vorfeld geregelt hast. Denn das ist Dir ja wohl nicht erst seit 1. Oktober bekannt.
Hau rein im neuen Job, zeig, was Du drauf hast und dass Du auch mal bereit bist, mehr als das Übliche zu leisten - dann wird man Dir auch sicherlich entgegenkommen. Aber nicht gleich fordern!

Ulrike

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