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Geschrieben von SimplySingle am 12.05.2014, 14:58 Uhr

Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Hallo die Damen,

Kann man eigentlich steuerlich etwas absetzen, wenn der Vater des Kindes im Ausland lebt und das Kind den Vater dort besucht.

Ich rede jetzt nicht von den gesamten Kosten, aber wie ist es denn mit den reinen Flugkosten?

Es gibt doch so etwas wie Familienzusammenführung...dachte ich zumindest.

Meine Steuertante ist gerade im Urlaub...

Danke schon mal und liebe Grüße!

 
10 Antworten:

Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Antwort von shinead am 12.05.2014, 16:03 Uhr

Gibt es denn ein Urteil, oder zumindest eine Vereinbarung, die besagt dass Du die Kosten tragen musst/sollst?

In D gilt ja, dass grundsätzlich der Umgangsberechtigte Elternteil die Kosten zu tragen hat.

Grundsätzlich wären Umgangskosten außergewöhnliche Belastungen. Allerdings entscheidet der BGH hier häufig, dass die Umgangskosten nicht steuerrelevant sind, sondern Kosten des "normalen Lebens".

Da ein Flug bezahlt wird, sind die Kosten höher und damit ggf. Absetzbar (da nicht "im normalen Rahmen"), allerdings müsstest Du m.E. dann nachweisen, dass Du verpflichtet bist diese Kosten zu tragen und es eben nicht aus dem Guten Willen heraus tust (der ist nämlich auch nicht steuerlich absetzbar. )

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Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Antwort von SimplySingle am 12.05.2014, 17:26 Uhr

Danke für Deine Antwort!

Nein, Urteil gibt es bei uns keines. Meistens kommt er ja auch her, aber ich würde mir halt auch wünsche, dass das Kind das Land des Papas kennenlernt...auch wenn er noch recht klein ist.

Vielleicht sollte ich es in der nächsten Steuererklärung einfach mal versuchen.

Wie ist es denn, wenn die Finanzen es nicht zulassen würden auf Seiten des Vaters? Dann müsste ich dafür aufkommen oder? Dies nur mal als allgemeine Frage?

Das ist ziemlich schade mit dem guten Willen : )

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Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Antwort von shinead am 13.05.2014, 10:30 Uhr

Wenn die Finanzen des Vaters es nicht zulassen, dann bist trotzdem nicht Du automatisch für die Kosten des Umgangs verantwortlich.

In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch, dass dann die Kosten ggf. vom Staat übernommen werden, da eben unsere Sozialgesetzgebung das Recht des Kindes auf Umgang berücksichtigt.

Ob es im Heimatland des Vaters ähnliche rechtliche Voraussetzungen herrschen, muss er überprüfen. Er ist für die Kosten des Umgangs verantwortlich. Für deutsche Kinder gelten eben die deutschen Gesetze.
Erhält der Vater keine Unterstützung in seinem Land, ist das sozusagen sein Pech.

Aber auch in Deutschland ist es m.E. nicht möglich die Reise des Kindes zum Umgangsberechtigten Elternteil zahlen zu lassen. Ggf. übernimmt die ARGE die Kosten von Vater/Mutter (es gibt z.B. einen Vater, der zweimal im Jahr auf Kosten der ARGE zu seinem Kind in den USA fliegt).

Deinen Wunsch, dass Dein Kind das Heimatland seines Vaters kennen lernt in Ehren. Aber das kann es auch noch in ein paar Jahren, wenn eigene Einkünfte vorhanden sind im Rahmen eines Urlaubs machen. Das muss die Allgemeinheit nicht finanzieren.

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Re: Steuerfrage - Kindsvater im Ausland

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.05.2014, 10:42 Uhr

Wenn die Finanzen des KV einen Besuch nicht erlauben, dann hat er Pech gehabt. Du mußt nicht dafür aufkommen. Du darfst, aber es ist Dein Privatvergnügen.

Der KV meiner Kinder wohnt ja auch im Ausland. Besuche finanziert er alleine - egal, ob er herkommt oder die Kinder hinfliegen. Derzeit sieht es bei ihm finanziell mau aus, also gibt es keine Besuche, in beide Richtungen. Ich KANN es nicht zahlen - aber selbst, wenn ich es könnte, würde ich es nicht tun.

Evtl. ist es für den KV ja sogar günstiger, wenn das Kind ihn besucht. Bei uns ist das im Schnitt so, obwohl er ja zwei Tickets (für zwei Kinder) buchen muß statt nur eines für sich selber. Aber er braucht hier ein Zimmer, Fahrkarten, muß essen gehen statt sich was zu kochen..... das läppert sich. Eigentlich wollte er im Juli herkommen, zur Abifeier des großen Kindes, aber im Moment glaubt er nicht, daß er das finanziell hinbekommt. Stattdessen sollen die Kinder in den Herbstferien hinfahren.

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Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt...

Antwort von SimplySingle am 13.05.2014, 15:19 Uhr

...nicht ob das Jobcenter oder sonst wer unsere Kosten trägt!

Das ist ein großer Unterschied! Wir können das Zusammentreffen selber zahlen. Dennoch wäre es schön gewesen, wenn man es anteilig bei der Steuer am Jahresende hätte geltend machen können, wie andere ja auch. Und ich denke, dies hat nichts damit zu tun, dass uns die Allgemeinheit finanziert.


Meine Frage, wie es wäre, wenn der Vater nicht zahlen kann hat nichts mit meiner Situation zu tun, sonder war allgemein gestellt! Wie auch geschrieben...

Wir haben ein gutes Verhältniss und können alles ohne Probleme klären.

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Steuerliche Absetzbarkeit ist ja auch eine staatliche Subvention...

Antwort von shinead am 13.05.2014, 16:11 Uhr

... die andere über ihre Steuerabgaben mittragen!

Ich habe die ARGE erwähnt, weil es eben diesen Unterschied zwischen steuer- und sozialrechtlicher Betrachtung gibt und auch das Sozialrecht eben immer nur die Kosten des Elternteils berücksichtigt und keine Besuche des Kindes vorsieht.

Man kann es m.E. auch falsch verstehen wollen...

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Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt...

Antwort von Leena am 13.05.2014, 16:48 Uhr

"Wir können das Zusammentreffen selber zahlen. Dennoch wäre es schön gewesen, wenn man es anteilig bei der Steuer am Jahresende hätte geltend machen können, wie andere ja auch..."

Ähm, wie welche "anderen"?

Kosten des Umgangs sind steuerlich grundsätzlich typische Kosten der Lebenshaltung nach § 12 Nr. 1 EStG und als solche durch den Grundfreibetrag bzw. durch die Regelungen des Familienleistungsausgleichs (Kinderfreibeträge/Kindergeld) abgegolten.

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Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt...

Antwort von Wunschkind2008 am 13.05.2014, 19:23 Uhr

Sie hat doch nur gefragt. . . .

Und mit "alle" meinte sie bestimmt, dass eben alle versuchen alles was möglich ist abzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger

Mal ehrlich: wenn ich könnte würde ich auch alles für die Kinder absetzen. Geht nicht. Ist auch nicht schlimm. Aber Fragen darf man doch mal.

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Re: Ich hatte nach steuerlicher Absetzbarkeit gefragt...

Antwort von Leena am 13.05.2014, 19:35 Uhr

Wahrscheinlich haben mich bei der Arbeit schon zu viele Steuerbürger gefragt, ob sie ... absetzen könnten, und zwar genau mit der Begründung "aber die anderen alle können das doch auch!" Irgendwann geht man dann in Abwehrhaltung oder reagier etwas allergisch - zumindest ich.

"Alle versuchen alles was möglich ist abzusetzen" - wenn alle nur das absetzen wollten, was auch erlaubt ist, wäre vieles sehr viel einfacher. :-)

Klar, nichts gegen die Frage, ob man irgendetwas absetzen kann - wenn man etwas nicht weiß, muss man fragen und sich kundig machen, gar keine Frage. Aber es hatte Anworten gegeben, sachliche Antworten - und die Reaktion der AP darauf... nun ja. :-/

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Nein

Antwort von Bonsai73 am 13.05.2014, 21:18 Uhr

Geht nicht. Meine Jungs fliegen regelmäßig 1-3x im Jahr zu ihrem Vater nach Ca. Weder er noch ich können etwas absetzen ( Flüge zahlt er alleine ). Wüßte auch nicht warum. Lediglich die Flugmeilen kann er sich gutschreiben lassen...

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