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Geschrieben von Iny am 05.09.2015, 6:53 Uhr

Neuberechnung unterhalt

Ich bin seit zwei Jahren von meinem Mann getrennt, sind noch nicht geschieden. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, sieben und elf Jahre alt.

Zunächst zahlte er keinen Unterhalt, ich bekam unterhaltvorschuss. Dann ging ich auf anraten des Jugendamts vor Gericht und dieses verurteilte ihn zur Zahlung des mindestUnterhalts laut Düsseldorfer Tabelle. Mein Mann sagte vor Gericht aus er könne keinen Unterhalt zahlen weil sein eigenes Geschäft (Reparatur von PC und Handys) nichts abwirft. Der Richter meinte damals dann müsse er das Geschäft aufgeben oder zusätzlich einen nebenjob machen.
Beides hat er nicht getan, zahlte aber den verordneten unterhalt.

Jetzt kam ja die Erhöhung und er sagte mir, er könne ja schon die alte summe kaum zahlen er zahlt also auf keinen Fall die höheren. Er würde sowieso den Unterhalt neu berechnen lassen wenn er mal zeit findet zum Jugendamt zu gehen, da er ja eigentlich gar nichts zahlen müßte weil sein Geschäft ja kaum was abwirft. Aber da er ja achtzig Stunden fürs sein Geschäft arbeitet fehlt ihm die zeit.

Könnte es sein dass das Jugendamt trotz gerichtlichem Urteil (es ist glaube ich auch kein Titel, zumindest steht da nichts von Vollstreckung drin) sagt er muss weniger bis nichts bezahlen? Und könnte dem ggf ein anderer Richter recht geben?

Ich glaube ja, er rechnet sein Geschäft mit Absicht "arm" um auch steuern usw zu sparen, kann das aber nicht nachweisen.

Iny

 
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