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Geschrieben von Nichtneu1 am 03.09.2015, 19:54 Uhr

Unterhalt für das Kind

So, jetzt ist bei uns auch der Unterhalt ausgeblieben.

Zahlbar zum 1. des Monats und bisher auch immer am letzten des Vormonats eingegangen.
Ich habe heute das Jugendamt angerufen und dies mitgeteilt. Ich solle einfach mal bis Ende des Monats abwarten und dann könnte man evtl. im nächsten Monat mal nachfragen.

Ich habe eine Unterhaltsurkunde, die sofort vollstreckbar ist. Vom Vater unterschrieben, dass Unterhalt zum 1. des Monats gezahlt wird und ansonsten unverzüglich eine Pfändung vorgenommen werden darf.

Warum will die Dame vom Jugendamt dem Herrn Vater, der sich um nichts je gekümmert hat, immer (ist nicht zum 1. Mal, dass sie nicht kindgerecht handelt) wieder Schonfrist gewähren?
Warum muss ich in Vorleistung treten? Er zahlt nur den Unterhalt, weder am Kindergartenbeitrag noch sonstigen Kosten hat er sich je beteiligt - er verdient ausreichend!
Ich habe ihn damals gefragt, ob er sich beteiligt und auf seine Verneinung, sollte das JA ihn auf die Rechtslage hinweisen. Die Dame hat sich geweigert, da er ja Unterhalt zahlt.

 
5 Antworten:

Re: Unterhalt für das Kind

Antwort von Pamo am 03.09.2015, 20:12 Uhr

Hast du eine Beistandschaft beim Jugendamt? Wenn ja, sprich doch mal mit dem Vorgesetzten der Dame.

Mit diesem Titel kannst du doch auch ohne JA vollstrecken lassen, ruf halt mal den Gerichtsvollzieher an.

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Re: Unterhalt für das Kind

Antwort von WurmsMama am 03.09.2015, 20:29 Uhr

Ich kenne so "engagierte" Beistandschaften.....

In dem Bundesland in dem ich wohne werden die Kitakosten auf beide Elternteile verteilt. Ich würde die Unterlagen (Kitabeitrag, Deine Gehaltsabrechnung) und ein nettes Anschreiben mit Fristsetzung an die engagierte Dame verschicken. Falls nichts passiert das ganze an die Abteilungsleitung senden.

Viel Erfolg!

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Beistandschaft für Unterhalt

Antwort von Nichtneu1 am 03.09.2015, 20:51 Uhr

Ich habe jetzt mal nach der Pfändungsausfertigung gefragt. Wenn ich die in der Hand habe, kann ich den GV direkt beauftragen.

Ich bin es einfach leid, "auf das Wohlwollen der pünktlichen Zahlung" angewiesen zu sein. ER wollte keinen Kontakt und lieber einen Dauerauftrag "O-Ton". DANN soll er wenigstens pünktlich zahlen.
Sich rechtfertigen wird er irgendwann mal, wenn das Kind Kontakt sucht.

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Re: Unterhalt für das Kind

Antwort von desireekk am 03.09.2015, 21:59 Uhr

Hallo,
wenn Du den Original-Titel in der Hand hast dann kannst Du dem quasi sofort zum Gerichtsvollzieher geben. dazu ein schreiben in dem Du versicherst den Unterhalt für September nicht erhalten zu haben und um Beitreibung bittest.
Alle Angaben wie Adresse, Arbeitgeber, etc. die dem GV helfen sollten auch mit rein. dazu deine Kontonummer und ob Du ggf. weitere (nachweisbare) Auslagen wg. des Ausstehenden Unterhalt hattest (wie Einschreibekosten., etc).

Davor würde ich den KV genau einmal per Brief oder Email bitten bis zum x.9. (z. B. 10.9.) den Unterhalt zu überweisen.
Wenn er bis dann nicht da ist:
ich habe das mit den GV durch, in 14 Tagen hatte ich mein Geld auf dem Konto (kommt auf die Schnelligkeit des GV an).

Wenn das Jugendamt sowieso so trülig ist würde ich die komplett aus dem Spiel lassen. natürlich will das JA wenig Arbeit, umso weniger verstehe ich es wenn sie Dir nicht sofort die Möglichekti des GV vorschlägt, dannhat sie gar nichts zu tun.

Wie ist die Urlunde ausgestellt? Dynamisch oder statisch?

Gruss

Désirée

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Re: Unterhalt für das Kind

Antwort von Nichtneu1 am 04.09.2015, 8:09 Uhr

Der Titel ist dynamisch, direkt nach der Geburt beurkundet.
Ich habe die vollstreckbare Ausfertigung noch nie gesehen und vermute, dass sie in der Akte beim JA ist. Dort habe ich gestern angefragt.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum ich 4 Wochen warten soll, wo der Titel eindeutig ist. Zahlung zum 1. des Monats und dies heißt für mich, bereits am 2. ist der in Verzug

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