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Geschrieben von Mony am 25.06.2015, 21:02 Uhr

Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Hallo,
Vielleicht kann mir von euch schon mal jemand helfen. Ich bin geschieden, habe zwei Kinder die bei mir leben. Der Große ist 20, in Ausbildung. Für ihn muss mein Ex (eigentlich) nicht mehr zahlen. Die Kleine ist 15. für sie muss er Zahlen.
Jetzt zahlt er schon seit Ewigkeiten 500 Euro für Beide. Eigentlich hätte ich gerne mal geklärt, was er wirklich zahlen müsste . Ich kenne sein Nettoeinkommen nicht. Ich schätze aber, dass meine Tochter laut Düsseldorfer Tabelle ca. 490 Euro bekommen müsste. Das wäre etwa das was er schon ewig für Beide bezahlt.
Er fährt jeden Tag insgesamt etwa 200 km zur Arbeit und zurück.
Inwieweit wird das auf den Unterhalt angerechnet?
Ich will nicht unbedingt schlafende Hunde wecken. Ich hatte überlegt übers Jugendamt die Offenlegung seines Einkommens einzufordern.
Aber wenn ich ihn dann damit darauf aufmerksam mache, dass er die Fahrtkosten anrechnen kann, hätte ich mir ein Eigentor geschossen.
Weiß jemand ob da die Pauschale von 5% greift? Oder mehr?
Danke schon mal,
Moni

 
10 Antworten:

Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Fru am 25.06.2015, 21:52 Uhr

Wo ich mal nachfragen muss, wenn er eigentlich nicht mehr zahlen muss und Du 500 Euro bekommst im Monat, dem entgegen stehen Deiner Meinung nach 490 Euro ....ähm, dann bekämest Du schon 10 Euro mehr.

Bei meinem Schatzi weiß ich, das der Weg zur Arbeit immer angerechnet wurde, auch die Wege um die Tochter zu den Umgangswochenenden abzuholen, aber in welcher Höhe weiß ich nicht.

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von mf4 am 25.06.2015, 22:57 Uhr

Verstehe ich grad nicht... du bekommst mehr als du bekommen müsstest, er zahlt zuverlässig und du willst ihn prüfen lassen?
Wir könne gern tauschen... gegen einen den man prüfen kann bis mal schwarz wird und der trotzdem zuverlässig nicht zahlt.

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Fru am 26.06.2015, 0:38 Uhr

Vor allen Dingen hört es sich für mich so an, als wenn Du Dir denkst: bekomme ich weniger, halte ich den Mund, könnte ich mehr bekommen, bekommst du bescheid von meiner Neuberechnung.... Nette Art

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Mony am 26.06.2015, 6:10 Uhr

Ja, hab ich mir gedacht, dass es so ankommt. Würde ich auch denken .

Es ist so, dass mein Großer sich mit dem Gedanken trägt aus zu ziehen. Dann würde alles neu überprüft werden.
Mein Exmann müsste ja dann von sich aus irgendwie Stellung beziehen, was er für die Kleine noch zahlt.

Zur Erklärung. Er hat immer gut verdient und für beide Kinder ( da waren beide unterhaltspflichtig) ca. 800 Euro gezahlt.
Dann hat er den Job gewechselt, ich wusste er verdient wesentlich mehr, ich hab aber gedacht, es ist okay. 800 Euro sind viel Geld, soll er den Erfolg genießen, ich bin zufrieden so. Dann wurde er arbeitslos. Da hat er den Unterhalt sofort suf die 500 Euro gekürzt. Auch damals musste er noch für beide Kinder zahlen. Auch das hab ich hingenommen. Ich wollte ihn ja auch nicht ruinieren.
Dann hat er irgendwann die neue Stelle bekommen, bei der er garantiert gut verdient - aber über eine neue Unterhaltsregelung hat er nicht nachgedacht.
Dann hat mein Sohn die Ausbildung angefangen und ich dachte, okay, dann ist das der Unterhalt für die Kleine, lass es einfach so.

Jetzt ändert sich die Situation wieder.
Ich möchte jetzt endlich mal Klarheit haben, was er eigentlich zahlen muss, und nicht was er meint.
Denn wenn der Große auszieht, muss er reagieren - und ich wüsste gerne was auf mich zukommt.

Die Erklärung wollte ich mir eigentlich gestern sparen, aber ich kann schon verstehen, dass ihr so reagiert. Daher reiche ich sie nach, und hoffe meine Frage wird dadurch verständlicher.

Moni

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Fru am 26.06.2015, 7:29 Uhr

Bei einem Erwachsenen Kind bist du in der Regel auch barunterhalspflichtig, heißt der Betrag in der Dd Tabelle wird geteilt (oder eben nach den finanziellen Möglichkeiten aufgeteilt) ... Ob Du Dich dann besser stehst?

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Mony am 26.06.2015, 9:00 Uhr

Mein Sohn ist volljährig und liegt mit Ausbildungsgehalt und Kindergeld über der Unterhaltsgrenze, das heißt für ihn müsste niemand zahlen (ich schreibe bewusst müsste, denn auch wenn er über der Grenze liegt, ist es nicht viel was er hat und als Mama würde man noch was zugeben)
Das heißt, dass wir da offiziell nichts aufteilen würden.

Mein Exmann weiß natürlich, dass der Große sich "selbstständig" machen will. Also wird er auch über die Unterhaltsfrage nachdenken.
jede Zahlung für seinen Sohn wäre freiwillig.
Für die Kleine muss er.
Und da wüsste ich halt gerne, wie die überdurchschnittlich hohen Fahrtkosten die er hat angerechnet werden. Als konkrete Summe. oder als Pauschalbetrag?

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von desireekk am 26.06.2015, 12:41 Uhr

Hallo,

um Deine Frage jetzt mal zu beantwirten:
Berufbedingte Aufwendungen kann er vom netto abziehen, erst danach hat er dann das "bereinigte Netto" von dem der Unterhalt aus berechnet wird.

Hat er 4.000 Netto und 500 EUR Fahrtkosten, dann ist das Netto von dem aus der Kindesunterhalt berechnet wird 3.500 EUR.
Wobei er bei inzwischen "nur" noch einem unterhaltsberechtigten Kind in der DT eine Stufe nach oben rutscht, dadurch also etwas mehr zahlen muss.

Hilft das?

Gruss

Désirée

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von Mony am 26.06.2015, 19:29 Uhr

Ja danke!

Das wollte ich wissen !

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ach so....

Antwort von Mony am 26.06.2015, 19:37 Uhr

.....weißt du zufällig auch, wie hoch die Kilometerpauschale ist?
Wenn es 0,30 Cent wären, könnte er ca 900 Euro abziehen das erscheint mir doch recht viel!

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Re: Unterhalt / Anrechnung beruflicher Aufwendungen

Antwort von CKEL0410 am 29.06.2015, 14:44 Uhr

Fahrkosten werden komplett angerechnet. Ich mein ca 30 Cent pro km wenn dies belegt werden kann,muss mal im schreiben des Gerichts nachsehen.

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