Mai 2015 Mamis

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Geschrieben von claudia86, 13. SSW am 29.10.2014, 20:12 Uhr

MuSchG-ab wann gilt es?

Ich habe weiter unten schon ein Beitrags zwecks Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot geschrieben. In den selben Zusammenhang sagt mir die Frau, dass das MuSchG nicht im Beschäftigungsverbot gilt - ich soll es nicht verwechseln????? Das stimmt doch gar nicht oder doch?

 
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