Geschrieben von claudia86, 13. SSW am 29.10.2014, 20:12 Uhr |
MuSchG-ab wann gilt es?
Ich habe weiter unten schon ein Beitrags zwecks Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot geschrieben. In den selben Zusammenhang sagt mir die Frau, dass das MuSchG nicht im Beschäftigungsverbot gilt - ich soll es nicht verwechseln????? Das stimmt doch gar nicht oder doch?
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- MuSchG-ab wann gilt es? - claudia86, 13. SSW 29.10.14, 20:12
- Re: MuSchG-ab wann gilt es? - yola-noah 29.10.14, 20:30
- Re: MuSchG-ab wann gilt es? - yola-noah 29.10.14, 20:34
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- Re: MuSchG-ab wann gilt es? - yola-noah 30.10.14, 15:18
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