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Geschrieben von claudia86, 13. SSW am 29.10.2014, 20:12 Uhr

MuSchG-ab wann gilt es?

Ich habe weiter unten schon ein Beitrags zwecks Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot geschrieben. In den selben Zusammenhang sagt mir die Frau, dass das MuSchG nicht im Beschäftigungsverbot gilt - ich soll es nicht verwechseln????? Das stimmt doch gar nicht oder doch?

 
11 Antworten:

Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von yola-noah am 29.10.2014, 20:30 Uhr

Hä? ^^
Wie das MuSchG gilt im BV nicht? Klar...du gehst ja nicht arbeiten, also muss dein Arbeitsplatz etc auch nicht angepasst werden...

Sobald dein Arbeitgeber weiß dass du schwanger bist (und das weiß er ja wenn du im BV bist) gilt das MuSchG... natürlich kann er dir dann nicht einfach kündigen!!!

Oder was meint sie damit?

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von yola-noah am 29.10.2014, 20:34 Uhr

achsooo....du meinst mit MuSchG das Mutterschaftsgeld...^^
MuSchG ist eigentlich das MutterSchutzGesetzt ;)
Mutterschaftsgeld bekommst du dann natürlich erst 6 Wochen von ET...
Weiß allerdings nicht, ob es dann wenn du im BV bist nochmal was anderes gibt oder ob es einfach das Geld durch gibt...wobei das Mutterschutzgeld bekommst du ja von der KK und nicht vom AG...

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von claudia86, 13. SSW am 29.10.2014, 21:34 Uhr

Ist schon richtig ich meine das Gesetz. Ich rufe sie Montag nochmal an mal sehen was sie dann sagt.

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von strange1993, 14. SSW am 30.10.2014, 12:59 Uhr

Habe mal in dem Zusammenhang etwas gegoogelt, da steht das auch mit der Bezahlung drin:
http://www.arbeitsschutz.nrw.de/themenfelder/mutterschutz/beschaeftigungsverbote/

Kann mir nur darunter vorstellen, das wenn du im Beschäftigungsverbot bist, das für dich das Gesetzt nicht angewendet wird, da du ja nicht Erwerbstätig bist....

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von yola-noah am 30.10.2014, 15:18 Uhr

Hmm... also das BV ist doch ein Teil des MuSchGs oder irre ich mich da völlig?

Was genau meint sie denn, was jetzt nicht auf dich zutrifft?
Bzw wovon kannst du jetzt nicht profitieren, wovon du wenn du nicht im BV wärst profitiert hättest? Also ich mein, was ist gerade das Problem? :P
Du gehst nicht arbeiten, da du nicht darfst, darfst nicht gekündigt bekommen, bekommst Geld (13 Wochen vor der Schwangerschaft werden gerechnet laut Gesetzt! außer du wärst jetzt eh in eine höhere Gehaltsklasse gestiegen, dann muss mit der gerechnet werden!)
Hast du das BV vom Arzt oder vom AG? Vielleicht gibt es da noch einen Unterschied?

Ansonsten einfach mal direkt im MuSchG nachlesen, wenn du es nicht schon gemacht hast!?
http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von spanisheye am 30.10.2014, 19:47 Uhr

Also ich verstehe die Aussage nicht. BV nach MuSchG bekommt man, wenn eine Gefahr für Mutter und Kind besteht. Also gilt das MuSchG. Dann ist da auch die Lohnfortzahlung im BV geregelt. Also was soll man da verwechseln ???

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von claudia86, 13. SSW am 30.10.2014, 19:58 Uhr

Das Problem ist, dass mein Arbeitsgeber mir sagt, dass das MuSchG nicht gilt bei mir bzw. ich es nicht verwechseln soll - als ich anrief und sagte, dass mein Lohn nicht stimmt und im MuSchG steht, dass ich die Differenz von den letzten 3 Monaten bekommen müsste...
Tatsächlich bekomme ich im Moment nur den Lohn weiter gezahlt von dem Monat vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes und das macht 15 Stunden unterschied bei mir wie wenn ich die Different der letzten 3 Monate vor Eintritt der SS bekommen würde.

Ist vielleicht ein bisschen kompliziert...

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von yola-noah am 30.10.2014, 21:30 Uhr

Dann macht dein AG das wohl falsch!
Geh eben mal direkt zu der/dem Zuständigen und druck dir das MuSchG aus...lass dir erklären, warum das bei dir nicht gelten soll! Und ansonsten lass dich anwaltlich beraten oder falls ihr groß genug seid nimm es mit zum Betriebsrat.

Wie schon geschrieben macht es evtl einen Unterschied, ob ein Arzt dir BV gibt oder der AG, das weiß ich nicht.

Manchmal hilft es schon den Personalern zu sagen, dass du dich dann mal anwaltlich beraten lassen musst!

Lass dich nicht verunsichern! Du denkst richtig! ;)
Und das BV gehört zum MuSchG!!!!!!! Du hast ja das BV wegen der Schwangerschaft! Ab da wo dein Chef weiß, dass du schwanger bist gilt das MuSchG!

Vor allem...dein Arbeitgeber bekommt ja alles zurück...ist da ja eigentlich abgesichert...verstehe nicht, was der da macht :P

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von spanisheye am 31.10.2014, 8:57 Uhr

Für mich klingt das absurd. Jede Schwangere, die beschäftigt ist steht unter dem Mutterschutz, sobald die SS bekannt ist. Da gibt es auch keinen Spielraum. Selbstständige stehen nicht unter dem MuSchG.

Damit gilt auch eigentlich eine Lohnfortzahlung nach MuSchG.. BV nach MuSchG ist einfach ein Verbot, keine Krankschreibung. Laut Gesetz darf keinen Nachteil für die werdende Mutter entstehen. Wie aber die Lohnfortzahlung genau berechnet wird, weiß ich aber leider auch nicht.

Wenn du Rechtsschutz hast, lass sich vom Anwalt beraten. Alternativ kannst auch mal bei Profamilia fragen. Die kennen sich damit aus.

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von spanisheye am 31.10.2014, 9:08 Uhr

http://www.experto.de/b2b/personal/lohn-und-gehalt/beschaeftigungsverbot-in-der-schwangerschaft-wie-sie-die-entgeltfortzahlung-berechnen.html

Schau mal, hab ne Anleitung zur Berechnung gefunden. Vielleicht hilft dir das weiter. Wenn du unsicher bleibst, hol dir Hilfe. Einige Arbeitgeber haben auch keine Erfahrung mit BV.

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Re: MuSchG-ab wann gilt es?

Antwort von claudia86, 13. SSW am 31.10.2014, 9:16 Uhr

Danke für eure Hilfe. Ich rufe Montag nochmal an und höre was sie sagt und dann sehe ich weiter.

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