Geschrieben von Bauchschlumpf am 01.06.2015, 10:04 Uhr |
Elterngeld plus
Beim Elterngeld plus darf man ohne Abzüge dazu verdienen. Wenn man jetzt sagen wir 500€ Elterngeldplus bekäme, kann man durch Teilzeit während des Elterngeldbezugs die Differenz zum vorherigen Lohn ausgleichen (unter 30Wochenstunden muss man bleiben). Wenn man jetzt 20% vom vorherigen Gehalt dazu verdienen würde, dann würde man trotzdem volles Elterngeld bekommen (also nur bei Wahl des Elterngeldplus Monats, dadurch hat man dann zwei Monate halbes Elterngeld ohne Abzüge statt 1Monat volles Elterngeld mit Abzügen). Der Zuverdienst bleibt dann ohne Abzüge wenn man nicht zuviel arbeitet. Soweit ist mir das klar.
Ich hab nur Schwierigkeiten beim Berechnen wenn ich während der zwei Jahre Elterngeldbezug unterschiedlich dazu verdiene (also z.B. nach 1Jahr auf 50% aufstocke). Dann weiß ich nicht, ob einfach der Durchschnitt vom Zuverdienst genommen wird und dann die Abzüge vom Elterngeld berechnet werden oder ob für jeden Monat die Differenz aus Zuverdienst und vorherigem Gehalt als Grundlage dient. Der Elterngeldrechner berechnet das mit dem Durchschnitt, aber ich kann nicht finden, ob das nur eine vereinfachte Online-Rechnung ist.
Wahrscheinlich muss ich mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.
- Elterngeld plus - Bauchschlumpf 31.05.15, 23:51
- Re: Elterngeld plus - Pippilotta211, 34. SSW 01.06.15, 9:48
- Re: Elterngeld plus - Bauchschlumpf 01.06.15, 10:04
- Re: Elterngeld plus - Pippilotta211, 34. SSW 01.06.15, 11:06
- Re: Elterngeld plus - Pünktchen35, 34. SSW 01.06.15, 12:32
- Re: Elterngeld plus - Bauchschlumpf 01.06.15, 15:46