Juli 2015 Mamis

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Geschrieben von Bauchschlumpf am 31.05.2015, 23:51 Uhr

Elterngeld plus

Noch weiß ich nicht, ob das Baby noch bis Juli im Bauch bleibt. Aber ich habe den Elterngeld plus Rechner ausprobiert. Was mich wundert, er rechnet mit Durchschnittseinkommen während der Elternzeit. Es wird doch aber sicher monatsgenau berechnet, wenn man während der Elterngeldplus-Monate weiter aufstockt, oder? Man kann Zeiträume ausfüllen mit verschiedenem Einkommen, aber das berechnete Elterngeld wird dann immer nur als Durchschnitt angezeigt.
Wenn man die Partnermonate nehmen will, muss man 25-30h arbeiten, also mind. ca. 65% und dann würde das Elterngeld gekürzt (außer man hat einen wesentlich geringeren Stundenlohn). Mit dem Rechner sieht man nicht wieviel dann monatlich an Elterngeld übrig bleibt. Im Gesetzestext hab ich nur den Hinweis gefunden, dass eingenommenes Geld in dem Monat zählt, in dem es fällig wurde.

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld plus

Antwort von Pippilotta211, 34. SSW am 01.06.2015, 9:48 Uhr

Hallo,

ich kann Dir nur sagen wie es bisher war, es wird tatsächlich das Durchschnittseinkommen berechnet....also alle Monate zusammen und dann durch 12...........deshalb sollte man auch einen Antrag stellen, dass die letzten 2 MOnate vor der Geburt nicht berechnet werden , sondern ab 14 Monate vor der Geburt, da man durch das Mutterschaftsgeld ein EInkommen von 0 Euro hat. Das geht allerdings nur auch Antrag!!

Dann bekommt man Elterngeld ja wieder ab 8 Wochen nach derGeburt, da das Mutterschaftsgeld wiederum verrechnet wird und da es mehr Geld ist als das Elterngeld bekommt man defakto kein Elterngeld in den 8 Wochen nach der Geburt, es zählt aber schon als ELterngeldbezug!

Wie genau es jetzt bei Elterngeld plus aussieht weiß ich nicht, aber bei der anderen Variante wird der erste verdiente Euro schon abgezogen.

lg

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Re: Elterngeld plus

Antwort von Bauchschlumpf am 01.06.2015, 10:04 Uhr

Beim Elterngeld plus darf man ohne Abzüge dazu verdienen. Wenn man jetzt sagen wir 500€ Elterngeldplus bekäme, kann man durch Teilzeit während des Elterngeldbezugs die Differenz zum vorherigen Lohn ausgleichen (unter 30Wochenstunden muss man bleiben). Wenn man jetzt 20% vom vorherigen Gehalt dazu verdienen würde, dann würde man trotzdem volles Elterngeld bekommen (also nur bei Wahl des Elterngeldplus Monats, dadurch hat man dann zwei Monate halbes Elterngeld ohne Abzüge statt 1Monat volles Elterngeld mit Abzügen). Der Zuverdienst bleibt dann ohne Abzüge wenn man nicht zuviel arbeitet. Soweit ist mir das klar.

Ich hab nur Schwierigkeiten beim Berechnen wenn ich während der zwei Jahre Elterngeldbezug unterschiedlich dazu verdiene (also z.B. nach 1Jahr auf 50% aufstocke). Dann weiß ich nicht, ob einfach der Durchschnitt vom Zuverdienst genommen wird und dann die Abzüge vom Elterngeld berechnet werden oder ob für jeden Monat die Differenz aus Zuverdienst und vorherigem Gehalt als Grundlage dient. Der Elterngeldrechner berechnet das mit dem Durchschnitt, aber ich kann nicht finden, ob das nur eine vereinfachte Online-Rechnung ist.

Wahrscheinlich muss ich mal bei der Elterngeldstelle nachfragen.

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Re: Elterngeld plus

Antwort von Pippilotta211, 34. SSW am 01.06.2015, 11:06 Uhr

ah.......:)))

Dann hatte ich Dich falsch verstanden*gg*

Ich würde dann auch mal dort nachfragen und mich dann nochmal mit den Infos selbst schlau machen...

Bei uns war es damals so, dass die bei der Stelle nämlich teils selbst nicht durchgeblickt haben....ok das Elterngeld war da auch ganz neu...aber das EG plus ist ja auch relativ neu....

lg
und kannst ja mal berichten

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Re: Elterngeld plus

Antwort von Pünktchen35, 34. SSW am 01.06.2015, 12:32 Uhr

Hallo,
Hab da auch ne Frage zu vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen... Unser Amt hat mich weggeschickt mit der Aussage das wüssten sie selber noch nicht...

Kann ich auch das Elterngeld Plus beziehen, wenn ich nicht nebenher arbeite? Wollte gern 2jahre zu Hause bleiben und fände es besser dann lieber die Zeit weniger Geld zu bekommen als nur die erste Zeit.

Wen ja wo kann ich das nachlesen?

Lg

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Re: Elterngeld plus

Antwort von Bauchschlumpf am 01.06.2015, 15:46 Uhr

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162854

Du kannst auch 2Jahre lang die Hälfte beziehen, musst dann Elterngeldplus Monate beantragen. Allerdings steht dort auf der Seite, dass es echte Bezugsmonate sind (anders als bei dem früheren Elterngeld, bei dem es die Auszahlungsdauer war).

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