Bitte noch ein Baby

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Geschrieben von Pureheart am 02.07.2015, 14:35 Uhr

Eine neutrale Bewertung - ein Versuch

Hallo,

man kann über Betti84 denken wie man will, aber folgende Punkte könnte man sich mal vor Augen halten:

1. "Große Sachen" werden nicht immer beim LG vehandelt. Es gibt einen Geschäftsverteilungsplan, da steht fest, welches Gericht für welchen Fall zuständig ist.

2. "Große Sachen" brauchen nicht immer 6 Monate Vorlaufzeit. Es kommt auf die Arbeit der Beteiligten drauf an - und die sind manchmal ordentlich und schnell!

3. "Große Sachen" sind nicht immer öffentlich. Grundsätzlich stimmt: Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Aber: es gibt auch Gründe, eine Verhandlung nicht-öffentlich zu machen. So sind z. B. Jugend-verhandlungen, Sexualdelikte, Familiengerichte... grds. Nicht-Öffentlich. Und bei intimen Inhalten wie bzw. einer Verhandlung mit einer Frauenärztin würde ich als Anwalt um einen Zeugen bzw. Opfer zu schützen als erstes die Nicht-Öffentlichkeit beantragen.

4. "Große Sachen" stehen genau deshalb auch nicht immer in der Zeitung.

5. "Große Sachen" brauchen u. U. mehere Verhandlungstage - aber: wer als Zeuge geladen ist, darf davor nicht in der Verhandlung sein und danach nur, wenn es der Richter erlaubt. Keine/r hier weiß, ob überhaupt und wenn ja wann die Sachverständigen geladen waren.

6. "Große Sachen" können einen ganz schön mitnehmen. Aber wer mal im Gericht war und mal die Zeugen beobachtet, sieht sie in (geschätzten) 99% der Fälle vor dem Gerichtssaal mit dem Smartphone in der Hand.

7. "Große Sachen" ... ist ein ganz schön schwammiger Begriff. Und solange jemand von "Großen Sachen" keine Ahnung hat...

8. "Große Sachen" können einen Arzt die Approbation kosten. Gerichte stellen die Unwürdigkeit des Arztes fest, die Landesbehörde vollzieht die Approbation. Und Rechtsmittel legt ein, wer Aussicht hat, daß das Urteil revidiert wird. Ok, manche legen auch Rechtsmittel ohne Aussicht ein...

9. "Große Sachen" sind nicht immer ein Strafprozess – es gibt auch noch andere Gerichte.

10. "Große Sachen“ erhalten normalerweise ihr Urteil am Ende des letzten Verhandlungstages. Die Richter/ Schöffen… ziehen sich zur Beratung zurück und kommen nach 5 – xx Minuten wieder. Dann erfolgt umgehend die Urteilsverkündigung. Evtl. gibt es für die Urteilsverkündigung einen extra Termin. Das kommt auch darauf an, ob die mündliche Verhandlung im Ergebnis wie die schriftlichen Unterlagen waren oder ob neue Informationen etc .während der Gerichtsverhandlung aufgekommen sind.

11. "Große Sachen“ stehen häufig in der Zeitung, aber nicht zwingend im Internet – und umgekehrt.

12. "Große Sachen“ werden auf Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit überprüft. Wer die Merkmale nicht kennt, sollte nicht behaupten, daß ein Zeuge nicht glaubhaftig oder glaubwürdig ist.

und letztens

13. Bei vielen "Großen Sachen" war ich schon dabei. Von Berufs wegen bin ich nun Mutter, Ehefrau und Hausfrau mit Hingabe und Leidenschaft. Aber vor dieser Zeit, war ich oft genug von Berufs wegen im Gericht.

Wer mich sachlich korrigieren möchte, darf das gerne tun.

Wer nur mit einer vorgefassten Meinung kommt, darf sie für sich selbst behalten.

Herzliche Grüße,
Pureheart

 
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