Geschrieben von Danyshope am 27.12.2015, 17:35 Uhr |
@danyshope
Klar kann man nicht sagen was dann ist.
Nur, ein BV dient der Schutz von Mutter und Kind wenn diese nicht arbeiten KANN. Und, die Allgemeinheit zahlt dafür im Grunde genommen. Dazu also zu raten, nur weil die schwangere Angestellte einem "lästig" ist, ist schlicht und einfach Aufforderung zu Betrug. Kann man drehen und wenden wie man mag.
Wie gesagt, wenn der AG keine Arbeit hat oder es ihm dann zu nervig ist für diese Zeit, kann er sie selbstredend entgeltlich freistellen. Diese Option hat JEDER Arbeitgeber. Er bekommt dann halt nur eben nicht das Geld dafür wieder.
Entscheidet der Arzt, die TE geht es dann zu schlecht, kann er immer noch zum Mittel der Krankschreibung greifen. Aber eben dann wenn medizinisch begründet.
- Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Bademeisterin77 25.12.15, 14:26
- Re: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Julie 25.12.15, 16:10
- Re: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Bademeisterin77 25.12.15, 17:49
- Re: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Julie 25.12.15, 21:58
- Re: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Danyshope 27.12.15, 10:20
- @danyshope - Julie 27.12.15, 15:27
- Re: @danyshope - Danyshope 27.12.15, 17:35
- BV und Krankschreibung fände ich auch nicht gut... - u_hoernchen 27.12.15, 16:13
- Vorsicht bei unbezahlter Freistellung - Twinmädels 28.12.15, 15:58
- Re: BV und Krankschreibung fände ich auch nicht gut... - Bademeisterin77 01.01.16, 19:22
- Re: Urlaubsanspruch Elternzeit / Mutterschutz - Julie 25.12.15, 16:10