Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 27.12.2015, 17:35 Uhr

@danyshope

Klar kann man nicht sagen was dann ist.

Nur, ein BV dient der Schutz von Mutter und Kind wenn diese nicht arbeiten KANN. Und, die Allgemeinheit zahlt dafür im Grunde genommen. Dazu also zu raten, nur weil die schwangere Angestellte einem "lästig" ist, ist schlicht und einfach Aufforderung zu Betrug. Kann man drehen und wenden wie man mag.

Wie gesagt, wenn der AG keine Arbeit hat oder es ihm dann zu nervig ist für diese Zeit, kann er sie selbstredend entgeltlich freistellen. Diese Option hat JEDER Arbeitgeber. Er bekommt dann halt nur eben nicht das Geld dafür wieder.

Entscheidet der Arzt, die TE geht es dann zu schlecht, kann er immer noch zum Mittel der Krankschreibung greifen. Aber eben dann wenn medizinisch begründet.

 
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