Geschrieben von mangu am 18.06.2009, 10:04 Uhr |
Urlaubsfrage
Hallo,
hab am 22.12.08 Entbunden und bin jetzt 1 Jahr in Elternzeit. Danach steig ich wieder auf 30 Wochenstunden bei meinem alten Arbeitgeber ein. Nun zu meiner Frage. Vor meinem Mutterschutz hatte ich noch einen Resturlaub von 24 Tagen für Vollzeitarbeit. Nun wollte ich meinen Urlaub - da ich ihn davor nicht mehr nehmen hab können- im Anschluß an die Elternzeit nehmen damit ich den Kleinen in die Kindergrippe eingewöhnen kann im neuen Jahr und über Weihnachten sind die Krippen ja eh geschlossen. Wie ist das wg. dem Urlaub, wenn ich den nehme müsste mir doch dann für die Urlaubstage volles Gehalt gezahlt werden und nicht nur so wie für 30 Wochenstunden, da ich ja auch den Urlaub in der Zeit wo ich Vollzeit gearbeitet habe angesammelt habe oder wird mir dann der volle Urlaub (8Stundentag) auf halben Urlaub (6Stundentag) runtergerechnet und ich hab dann halt etwas mehr als 24 Tage Resturlaub?
Hoffe es ist verständlich, was ich meine.
Danke
lg
mangu
Re: Urlaubsfrage
Antwort von Julia+Christopher am 18.06.2009, 10:38 Uhr
Bei mir wurden die Urlaubstage runtergerechnet und ich hatte plötzlich eine ganzen Berg Urlaub.
Es geht aber sicherlich auch anders. Dann arbeitst du "pro Forma" noch Vollzeit und stellst erst nach dem Urlaub auf Teilzeit um.
Gruß Julia
Re: Urlaubsfrage
Antwort von mangu am 18.06.2009, 12:20 Uhr
OK Super danke aber mein Arbeitgeber kann nicht einfach so den Urlaub weiter führen ohne veränderung der Tage bzw. des Geldes bei auszahlung.
lg
tina
Re: Urlaubsfrage
Antwort von Mariposa am 18.06.2009, 13:54 Uhr
Hallo,
bei mir ist es so: sobald ich in Teilzeit war, wurde mein Urlaub von vor der Elternzeit einfach halbiert :-(
Ich arbeite halbe Tage und muß jetzt trotzdem einen ganzen Tag "alten" (also quasi 8Stunden-)Tag Urlaub nehmen...
Keine Ahnung, ob das gesetzlich geregelt ist, vermutlich mußt du bei deiner Firma nachfragen...
LG, Mari
Re: Urlaubsfrage
Antwort von sternenfee75 am 18.06.2009, 14:26 Uhr
Bei mir wurde der Urlaub auch auf meine reduzierte Stelle umgerechnet. Habe allerdings von 100% auf 18% reduziert.
Re: Urlaubsfrage
Antwort von chrissicat am 18.06.2009, 21:07 Uhr
Ich nehme an, du hast vor der Elternzeit eine 5-Tage-Woche gehabt und hast auch nach der Elternzeit wieder eine 5-Tage-Woche? Wenn ja, dann bleibt es schon mal bei den 24 Tagen. Jedoch wirst du für den Urlaub nur das Geld für die 30 Wochenstunden bekommen.
Wenn du allerdings vorher eine 5-Tage-Woche hattest und jetzt (bzw. nach der Elternzeit) z. B. eine 4-Tage-Woche hast, wird der Resturlaub auch auf die 4-Tage-Woche runtergebrochen, d.h. du hättest dann weniger Urlaubstage.
Re: Urlaubsfrage
Antwort von Mama von Jonas und Lea am 18.06.2009, 21:31 Uhr
Rein rechtlich gesehen, bleiben Deine Resturlaubtage normal bestehen (werden nicht mehr oder weniger durch die Teilzeit). Wie Dein Arbeitgeber das allerdings regelt weiß ich nicht. Ich hatte, als es mich betraf, bei Frau Bader gefragt und sie hatte es so bestätigt. Also nochmal zur Erklärung: 5 Tage-Woche vorher mit 40 Stunden, Resturlaub z. B. 10 Tage. 5 Tage-Woche nach der Elternzeit mit 20 Stunden, Resturlaub bleibt 10 Tage.
V. G.
Re: Urlaubsfrage
Antwort von Rike33 am 19.06.2009, 12:38 Uhr
Hallo,
bei mir war es so, dass ich von Vollzeit auf 20 Stunden reduziert hatte. Meine Urlaubstage blieben von der Anzahl her bestehen (vorher 8 Stunden, jetzt 5 Stunden). Ich habe keine extra Tage bekommen. Im Jahr habe jetzt nur noch 24 Tage, weil ich eine 4 Tage-Woche habe.
Viele Grüße, Rike
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