Geschrieben von Badefrosch am 25.03.2015, 19:14 Uhr |
So ist es bei mir im Gehaltszettel gewesen
Mit Kinderbetreuungskosten
Bruttogehalt (steuerpflichtig + sozialversicherungspflichtig)
AG-Zuschuss Kindergarten (steuerfrei + sozialversicherungsfrei)
Fahrtkostenzuschuss (pauschalversteuert + sozialversicherungsfrei)
Das Bruttogehalt gibst du in einen Nettolohnrechner ein, da kommt dann ein Nettobetrag raus, auf diesen Nettobetrag kommt dann die Nettosumme vom KiGa-Zuschuss + Fahrtkostenzuschuss drauf.
Das steht drauf, weil notwendige für die Jahreslohnsteuerbescheinigung, denn da reichst du ja deine kompletten Kosten ein, falls du nicht den gesamten Kigabetrag bekommst vom Arbeitgeber, dann kommt auf der Steuererklärung eine Zeile, davon vom Arbeitgeber erstattet ....
Wie gesagt normalerweise, wenn du einen netten Arbeitgeber hast gibt er dir nach der Kindergartenzeit den Kigazuschuss als zusätzliches Bruttogehalt, den du dann aber versteuern musst.
Meiner war supernett, die haben die Nettosumme der KiGabeitrages auf Brutto hochgerechtnet (waren 160 Euro Netto = ca. 240 Euro Brutto in SK 3), das habe ich dann sozusagen als Gehaltserhöhung bekommen.
- Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - sojamama 24.03.15, 16:07
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - SimplySingle 24.03.15, 16:22
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - Badefrosch 24.03.15, 16:37
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 24.03.15, 16:57
- okay, danke Euch schonmal herzlich - sojamama 24.03.15, 17:03
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - SimplySingle 24.03.15, 21:07
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 25.03.15, 13:53
- also.... - sojamama 25.03.15, 17:44
- du hast pn - Milia80 29.03.15, 13:02
- also.... - sojamama 25.03.15, 17:44
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 25.03.15, 13:53
- Re: So ist es bei mir im Gehaltszettel gewesen - Badefrosch 25.03.15, 19:14
- du bist allein in einer Praxis und hast nur stufe 1? - Milia80 29.03.15, 10:47