Geschrieben von desireekk am 24.03.2015, 16:57 Uhr |
Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa
Hallo,
das Endergebnis ist richtig, die Erklärung davor war falsch.
Kinderbetreuungskosten dürfen nur ZUSÄTZLICH zum Gehalt steuerfrei ausbezahlt werden.
Hast Du also früher 900 EUR brutto verdient, dann hätte es nur DAZU ausgezahlt werden dürfen. Nicht das Gehalt auf 800 EUR kürzen.
Der Kinderbetreuungszuschuss ist nicht Bestandteil des Gehalts, wohl aber Verdienstbestandteil der Auszahlung.
"Verlust" hast Du keinen, denn Du zahlst ja jetzt keinen KiGa mehr.
Ggf. kann man verhandeln ob es nun 100 EUR mehr brutto geben könnte...
Gruss
Désirée
- Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - sojamama 24.03.15, 16:07
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - SimplySingle 24.03.15, 16:22
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - Badefrosch 24.03.15, 16:37
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 24.03.15, 16:57
- okay, danke Euch schonmal herzlich - sojamama 24.03.15, 17:03
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - SimplySingle 24.03.15, 21:07
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 25.03.15, 13:53
- also.... - sojamama 25.03.15, 17:44
- du hast pn - Milia80 29.03.15, 13:02
- also.... - sojamama 25.03.15, 17:44
- Re: Übernahme der Kinderbetreuungskosten KiGa - desireekk 25.03.15, 13:53
- Re: So ist es bei mir im Gehaltszettel gewesen - Badefrosch 25.03.15, 19:14
- du bist allein in einer Praxis und hast nur stufe 1? - Milia80 29.03.15, 10:47
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