Baby und Job

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Geschrieben von Miolilo am 09.02.2013, 19:30 Uhr

schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Oh, für Lehrerinnen mit einem Beschäftigungsverbot für die Schule
findet das Schulamt immer Schreibtischarbeit in den Büroräumen des Schulamtes. Da sind keine Kinder und somit kein Grund die Beschäftigung zu untersagen.

 
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