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Geschrieben von novemberfee am 07.06.2010, 13:04 Uhr

schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Hallo, wir planen unser 2. Kind. Während meines Referendariats war ich im letzten halben Jahr schwanger. Die Schulleitung veranlasste nach Bekanntwerden meiner Schwangerschaft rein gar nichts. Ich arbeitete also bis zum Schluss, wusste aber auch nicht, dass es Schutz gegeben hätte.
Nun habe ich gelesen, dass die Schulleitung eigentlich gewisse Untersuchungen (eine Gefährdungsbeurteilung von den Betriebsärzten der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste) veranlassen sollte? Ich bin z.B. nicht gegen Ringelröteln immun, an unserer Schule treten eigentlich häufig Infektionskrankheiten auf, z.B. Scharlach kann man ja mehrmals bekommen (Windpockenund Röteln sind kein Problem bei mir - Immunschutz vorhanden). Wird dieser Arbeitsschutz für schwangere Lehrerinnen eigentlich unterschiedlich in den Bundesländern gehandhabt? Und wie schaut es aus, wenn ich meine großen Klassen als sehr! anstrengend empfinde, ich in den Pausen bei meiner ersten Klasse nie! zum Essen und auf Toilette komme und mein Kreislauf einigermaßen verrückt spielt? Das würde für mich in erster Linie eine Gefährung der Schwangerschaft darstellen.

Gruß novemberfee

 
18 Antworten:

Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von KatPa am 07.06.2010, 13:57 Uhr

aus welchem bundesland kommst du? und an welcher schulform unterrichtest du? davon hängt einiges ab, wie eng man das sieht mit dem infektionsschutz. achso, primarstufe, richtig? schreibst ja von ersten klassen

dass es ein bv gibt, wenn du deine klassen als anstrengend empfindest, wäre mir neu. ist das nicht alltag, dass klassen anstrengend sind? es muss aber gewährleistet sein (nrw), dass du keine übermäßig aggressiven schüler unterrichtest oder auch, dass du regelmäßig auf toilette gehen kannst.

gruß, katpa

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GefährdungsbeURteilung

Antwort von novemberfee am 07.06.2010, 13:59 Uhr

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Re: GefährdungsbeURteilung

Antwort von unserbaby09 am 07.06.2010, 15:17 Uhr

Weiß leider nicht wie es bei Grundschullehrerinnen ausschaut.
Aber ich kann dir sagen das ich als med. FA in Vollzeit auch kein BV oder eine Gefährdungsbeurteilung erhalte. Wenn dann war diese vom Chef auszufüllen.-(
Hatte keinen Rötelnschutz ( wir hatten sehr sehr viele Infektionskrankheiten, Kinderkrankheiten etc in der Praxis), habe 40+mehr die Woche gearbeitet und meist die ganze Zeit gestanden bzw. bin umhergelaufen.
Auf die Toilette gehen? Trinken?, Pausen? Kannte ich auch nicht. Wurde auch nicht an die Anmeldung versetzt oder so.
Von Bundesland zu Bundesland scheint es da sehr goße Unterschiede zu geben.
In deinem Job kannst du aber auch nach Schulzeit Pausen machen und dich zwischendurch hinsetzen. Dürfte wohl kein Problem sein.

LG

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Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von Julchen04 am 07.06.2010, 18:45 Uhr

ich musste keine aufsicht mehr machen, und bei einem rötel-verdacht in der schülerschaft hätte ich zu hause bleiben dürfen. das war alles. ich habe auf mich selber aufgepasst und mir einfach erlaubt, die kugel ein wenig ruhiger zu schieben. das geht bis zu einem gewissen maße ganz gut.

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Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von Henni am 07.06.2010, 19:39 Uhr

Hallo

also das mit der Gefahr bezieht sihc bei Lehrern ja nciht auf die nervliche Belastung! Gefahren sind z.B.:

Physik/ Chemie in höheren klassen mit Versuchen/ Chemikalien etc
Sportunterricht bzgl Hilfestellungen beim Geräteturnen
Klassenfahrten zB Skifahrt
Pausenaufsicht wenn man normal allein einen gefährlichen bereich beaufsichtigt, bei uns zB der Sporthofbereich mit Ballspielen etc


Pausen musst du dir halt einfach nach bedarf nehmen, ich musste zB Zucker messen etc..hab dann halt einfach mla auch die Schüler 10 Minuntene ssen und trinken lassen IM Klassenzimmer und so... auch erstklässler kann man als Lehrer so erziehen,d ass sie mal Rücksicht nehmen! Ich würde da positiv rangehen, du WILLST ja sicherlich auch ganz nromal arbeiten trotz Schwangerschaft, du bist ja nciht krank sondern schwanger...

Alles Gute!
HEnni

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Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von Sabri am 07.06.2010, 23:35 Uhr

Hallo!
Beim ersten Kind (NRW) musste ich auch noch alles machen (Pausenaufsicht, Sportunterricht). Das war dann zum Teil schon heftig. In der zweiten Hälfte der Schwangerschaft musste ich pro Unterrichtsstunde 3-4 Mal zum Klo. Da zu der Zeit die Toiletten in unserer Schule saniert wurden, musst ich lange Wege bis zur Nachbarschule (im selben Gebäude) gehen. Ich war mehr unterwegs als in der Klasse. Da hatte ich ein unkompliziertes drittes Schuljahr. Aber es kann ja auch anders laufen. Beim zweiten Kind gabe es dann die Befreiung von der Pausenaufsicht und man sollte möglichst keinen Sportunterricht mehr machen. Bei beiden Kindern bin ich praktisch direkt vom Klassenzimmer aus ins Krankenhaus gekommen und dort vor der Geburt auch nicht mehr herausgekommen. Das würde ich so nicht mehr machen. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Teilbeschäftigungsverbot auszusprechen, d.h. du kannst zum Beispiel nur noch 3/4 deiner Arbeitszeit (Unterrichtsstunden) leisten, wirst aber weiter voll bezahlt.
Gruß, Sabri

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Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von Tinai am 08.06.2010, 11:00 Uhr

Hallo,

die Gefährdung bezieht sich ja primär auf physische Fragen und da sind Lehrerinnen wohl kaum mehr gefährdet als die Durschnittsberufstätige. Und an Ringelröteln kannst Du dich überall anstecken. Das wird m.E. völlig überbewertet. Auch Scharlach und andere Krankheiten gehören zum Lebensrisiko und wäre man in der Schule einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt, wäre das längst geregelt wie z.B. in den medizinischen Berufen (Pflege, Labor etc.)

Zumindest sind bei meinen Kindern ständig Lehrerinnen schwanger und bisher hatte nur eine ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot.

Lass es doch erst einmal auf Dich zukommen und überlege nicht jetzt schon, was wäre, wenn. Schwangere sind ja nicht krank.

Wenn tatsächlich eine Gefährdung für Dich besteht während der Schwangerschaft, stellt das der Frauenarzt fest und kann ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Grüße Tina

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Re: schwangere Lehrerinnen und Gefährdungsbeuhrteilung des Arbeitsplatzes.

Antwort von Pauline2 am 08.06.2010, 11:28 Uhr

Also welche Gefährdung denn nun eigentlich? Das gilt z. B. wenn jemand mit Hormonen im Labor arbeitet oder ähnliche Berufe. Selbst Altenpflegerinnen müssen teilweise normal weiterarbeiten, obwohl das Heben von schweren Menschen sicherlich auch nicht so ideal in dem Zustand ist. Mir fällt an den Schulen häufig auf, dass die schwangeren Lehrerinnen ständig fehlen und monatelang "krank" geschrieben sind, obwohl die Schwangerschaft normal verläuft. Das finde ich seltsam, es ist ein normaler Beruf mit normaler Belastung und alle anderen müssen auch bis 6 Wochen vor Termin "aushalten". Auch wenn ich mich jetzt in die Nesseln setze: Es gibt bestimmt einige, die einfach ihren Beamtenstatus "ausnutzen" (nicht nur bei Lehrern). In der Wirtschaft hat man viel zu viel Angst um seinen Arbeitsplatz, da fehlt man nur im absoluten Notfall. Das sind meine langjährigen Beobachtungen. Aber wie gesagt: es gibt solche und solche. In der Wirtschaft haben viele auch nur 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da überlegt man sich schon, ob man es sich auch leisten kann, so lange auszufallen.

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Teilkrankschreibung als Alternative?

Antwort von juli2004 am 08.06.2010, 13:41 Uhr

Hallo Novemberfee,

bin zwar keine Lehrerin, hatte aber während meiner drei Schwangerschaften jeweils in bestimmten Perioden Konzentrationsschwierigkeiten, die keinem Kunden mehr zumutbar gewesen waren. Diese stellten sich immer nach einer bestimmten Zeit ein und so konnte mich mein Frauenarzt auf 5 bzw. 6 Stunden krankschreiben. So war allen Seiten geholfen, ich mußte nicht zuhause sitzen und mein Arbeitgeber konnte sicher sein, das ich nicht fehlerhaft arbeite und es zu Regressansprüchen gegen ihn kommen konnte...

Eine Kollegin hat sich z.B. auf 2,5 Std. krankschreiben lassen.

Vielleicht ist das eine Alternative für Dich.

LG
Juli

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@ sabri

Antwort von novemberfee am 08.06.2010, 13:46 Uhr

Vielen Dank, dein Beitrag hat mir sehr weitergeholfen. Nun kann man ja alles auf sich zukommen lassen, denn 1. kommtes anders und 2. als man denkt;-). Aber es ist gut, bereits im Vorfeld über Möglichkeitne informiert zu sein.

Danke auch an alle anderen.

novemberfee

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@pauline

Antwort von annetteundco am 08.06.2010, 15:13 Uhr

Es gibt ÜBERALL solche unf solche.. und wenn du Pech hast, fällt dein Mutterschutz in 6 Wochen Sommerferien - gerade bei einer Kollegin von mir der Fall.

Gruß von Annette, die trotz anstrengender Schwangerschaft immer zur Schule gegangen ist

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Re: @Annette

Antwort von Pauline2 am 08.06.2010, 15:23 Uhr

Tja, leider fällt es bei Lehrern besonders auf und das ist einfach so, wenn man arbeitsplatzmäßig nichts zu befürchten hat. Ich kenne übrigens 3 Fälle, die zugesehen haben, dass sie den Mutterschatz unbedingt nicht in den Sommerferien haben, sondern gleich schön voll bezahlt danach die großen Ferien. Selbst wenn, bei 14 Wochen Ferien - sorry, unterrichtsfreie Zeit - hält sich mein Mitleid in Grenzen. Die, die im Schnitt nur 6 Wochen Jahresurlaub haben, müssen die restlichen 8 Wochen teure Ferienaktivitäten oder Tagesmütter bezahlen, was vom Gehalt gut weg geht. Man muss auch als Lehrer mal selbstkritisch bleiben. Ich bin umgeben von Lehrern in Familie und die meisten wissen schon um die Vorteile und geben es offen zu und regen sich sehr über Kollegen auf, die sich auf ihrem Beamtenstatus ausruhen.

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Du bist doch noch nicht mal schwanger, oder?

Antwort von Foreignmother am 08.06.2010, 16:15 Uhr

Hallo,

ich denke, das solltest Du erst einmal auf Dich zukommen lassen. Zunaechst mal musst Du ja erst mal schwanger werden, danach kann man weitersehen.

Ansonsten wuerde ich versuchen, nicht so schwarz-weiss zu malen: in den Pausen wirst Du dann als Schwangere halt auf die Toilette muessen und besonders viel oft muss man in der Schwangerschaft eigentlich auch nicht. Sollte Dein Kreislauf wirklich "verrueckt spielen", wird Dein Arzt Dich dahingehend behandeln.

Was die Ansteckung angeht, ist da auch einiges allgemeines Lebensrisiko. Du hast ja auch bereits ein erstes Kind, das sich und Dich auch ueberall anstecken kann. Willst Du das Kind waehrend Deiner Schwangerschaft nicht unter die Leute schicken, damit es sich nicht ansteckt? Oder ihn nicht mehr tragen, wickeln etc.?

In der Schwangerschaft hat die Mutter zumeist von Natur aus einen hoerern Immunschutz, insofern wirst Du wahrscheinlich sogar seltener angesteckt als sonst. Und gegen Infektionskrankheiten kann man sich auch als Schwangere durch "normale" Massnahmen wie keine Haende geben, Haende waschen etc. schuetzen.

Ob die Gefaehrdungsbeurteilung Dir so viel hilft, wage ich auch zu bezweifeln, da dies im Normalfall fuer Positionen wichtig ist, die wirklich Gefaehrdungspositionen sind (Labor, Baustellen, Chemie). Schulen sind da eher weniger exponiert.

Insfesamt Kopf hoch und mach Dir nicht so viele Gedanken; das macht naemlich nachweislich krank.

Gruss
FM

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Nachtrag

Antwort von Foreignmother am 08.06.2010, 16:15 Uhr

"besonders viel oft" sollte heissen "besonders oft essen".

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Ist das Pech?

Antwort von Tinai am 08.06.2010, 16:49 Uhr

Wenn der Mutterschutz in die Sommerferien fällt?

Das als Pech zu bezeichnen lässt tief blicken.


Aber es gibt tatsächlich solche und solche und warum man bei uns schon 6 Wochen vorher Mutterschutz hat, ist mir eh ein Rätsel. Man ist doch bis zur Geburt in aller Regel arbeitsfähig. Ich wäre so froh gewesen, ich hätte die Zeit nach der Geburt zusätzlich haben können, da hätte ich es viel dringender gebraucht.

Aber ich finde es auch seltsam in Planzustand-Schwangerschaft schon abzusichern, was man alles bekommt und worauf Rücksicht genommen werden muss. Dasist doch nachher auch eine individuelle Frage.

Grüße Tina

PS: Eine gute Freundin von mir war heilfroh, dass ihr Entbindungstermin erst im September war, weil sie ihre Klasse so nicht mitten iim Schuljahr abgeben musste, sondern geordnet bis zum Schuljahresende bringen konnte. Sie empfand es als Glück, aber sie arbeitet gerne und hat schon immer ein hohes Verantwortungsbewusstsein ihren Schülern undihrer Arbeit gegenüber. Ncith, dass sie es so geplant hätte, das verlangt keiner.

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es ist doch eindeutig geregelt in vielen bundesländern...

Antwort von KatPa am 09.06.2010, 10:28 Uhr

schwangere lehrerin geht zum arbeitsmed. dienst, immunität auf verschiedene krankheiten wird geprüft und je nach immunstatus gibt es dann ein bv.
fertig
daher ja die frage nach dem bundesland.

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Re: es ist doch eindeutig geregelt in vielen bundesländern...

Antwort von unserbaby09 am 09.06.2010, 11:32 Uhr

Warum ist das eigentlich nur bei Lehrerinnen, Erzieherinnen der Fall?
Kannn ich nicht verstehen. Macht keinen Sinn.

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Re: es ist doch eindeutig geregelt in vielen bundesländern...

Antwort von Häsle am 09.06.2010, 14:31 Uhr

Ich kann es bei Kindergarten-Erzieherinnen schon verstehen, weil sie ja wirklich sehr engen Kontakt zu kleinen Kindern haben. Und unter Kindergartenkindern verbreiten sich Krankheiten wie Windpocken ja rasend schnell. Wenn man da dann keinen Immunschutz gegen gewisse Krankheiten hat, ist da schon eine erhöhte Gefährdung da.

Bei Lehrern sehe ich persönlich das etwas anders, da der Kontakt zu den Kindern erstens nicht mehr so eng ist, und zweitens die Kinder nicht mehr so oft krank sind (im Normalfall).

Es ist ja nicht verboten, sich als Lehrerin mal fünf Minuten hinzusetzen, und der Schultag dauert auch i.d.R. nicht länger als 8 Stunden. Wenn man wirklich dauerhaft durch die Schwangerschaft "krank" ist, kann man sich ja ein BV ausstellen lassen.

Was mir immer sauer aufstößt, sind Schwangere, die sich schon zu Beginn der Schwangerschaft (quasi sofort nach dem positiven Test) ein BV ausstellen lassen. Man kann sich auch mal eine Woche krankschreiben lassen, wenn einen gerade die Übelkeit zu sehr plagt. Aber dann gleich die komplette Schwangerschaft über krank zu machen, finde ich schwach.

Ich bin selber Beamtin und kann das, was oben geschrieben wurde, bestätigen. Da Beamte bei BV und Dauerkrankschreibung ganz normal weiter ihr Gehalt bekommen, wird das gerade im Rahmen der Schwangerschaft seeeehr oft ausgenützt. Positiver Schwangerschaftstest, BV, und neun Monate lustig in der Gegend rumgehüpft, super.

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