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Geschrieben von Annas Truppe am 20.06.2009, 18:34 Uhr

Resturlaub bei Kündigung und Krankheit

Hallo,

die Suchergebnisse bei Google geben da gerade so unterschiedliche Ergebnisse wider, denen ich nicht recht traue...

Was ist mit evt. Resturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Kündigung endet wärend der Arbeitnehmer krank geschrieben ist ?
Also : Arbeitnehmer ist bis zum Ende der Kündigungsfrist krank geschrieben (und erhält Lohnfortzahlung oder Krankengeld von der Krankenkasse) und hätte eigentlich noch Resturlaub, den er aber wg Krankheit gar nicht nehmen kann.

Besteht da ein Anspruch auf eine "Auszahlung" des Resturlaubs; ggf. nach welcher Vorschrift ?

Danke und Gruß Anna

 
5 Antworten:

Re: Resturlaub bei Kündigung und Krankheit

Antwort von PrinzessinSophie am 20.06.2009, 19:08 Uhr

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) § 7 Absatz 4 :

"Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."

LG, Doreen

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Nachtrag

Antwort von PrinzessinSophie am 20.06.2009, 19:10 Uhr

Hier der passende Link dazu:

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html

LG, Doreen

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Re: Resturlaub bei Kündigung und Krankheit

Antwort von Annas Truppe am 20.06.2009, 19:46 Uhr

Danke Doreen !

Das hört sich auf den ersten Blick ja so einfach an.

Dann stoße ich in einem Merkblatt der IHK Bochum aber auf so einen Satz und werde unsicher :
"Der Arbeitnehmer hat keinen Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn er im Zeitpunkt des Ausscheidens und danach über
das Ende der Übertragungspflicht hinaus arbeitsunfähig krank war."

Also : AN ist krank bis 31.7. und Arbeitsverhältnis endet am 31.7., Resturlaub wären 6 Tage. Was ist mit denen, kann der AN dafür Geldersatz verlangen ?

Dieses Merkblatt ist hier :
http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/85%20Urlaubsentgelt_Berechnung%20und%20Abgeltungsanspruch.pdf

Gruß Anna

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Re: Resturlaub bei Kündigung und Krankheit

Antwort von PrinzessinSophie am 28.06.2009, 14:28 Uhr

Hi Anna!

Also dass kann ich dir mit 100prozentiger Sicherheit nun nicht sagen, ABER ich gehe davon aus, dass wenn der Gesetzgeber sagt man bekomme nach Kündigung trotzdem noch seine Urlaubsabgeltung dann ist dem auch so! Egal was eine IHK sagt, das Gesetz steht über dem!

Nach meiner Babypause musste ich aus privaten Gründen kündigen und habe meinem damaligen A.geber einfach einen netten Brief mit dem Gesetz, § usw geschrieben, dass er mir noch meinen Urlaub abgelten muss! Habe so rund 700Euro brutto bekomme, da ich noch so viel Urlaub offen hatte!

Versuchs einfach bei deinem A.geber zu bekommen!

LG zurück Doreen

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Nachtrag

Antwort von PrinzessinSophie am 28.06.2009, 14:31 Uhr

Achso...und noch etwas: bei deinem Link wird als Währung noch "DM" angegeben.....also scheint es ziemlich alt und damit eh nicht mehr aktuell zu sein!!!

LG, Doreen

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