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Geschrieben von mausi0507 am 09.09.2010, 19:05 Uhr

Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit...

Hallo,

habe morgen ein Vorstellungsgespräch... Habe 2003 ausgelernt und war seit 7/05 in Elternzeit (2 Kinder). Habe in München gelernt, habe danach 36 h/Woche gearbeitet und brutto 1750€ (+ Fahrtkosten) verdient. Jetzt habe ich mich auf eine 20h Stelle beworben (etwas außerhalb von München). Nun bangt es mir etwas vor der Frage nach der Gehaltsvorstellung. Sind 1000€ brutto (LstKl V) plus Fahrtkosten (einfacher Weg 25 km) zu "unverschämt". Wer kennt sich aus?

Danke schonmal, VG M.

 
3 Antworten:

Re: Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit...

Antwort von speedy am 09.09.2010, 19:46 Uhr

Hi,
was hast du denn während der Elternzeit getan, um dich fit für den Job zu halten? PC, ZVR, InSo... haben sich zumindest in großen Schritten verändert und du hast letztlich auch erst 2 Jahre Berufserfahrung. Dazu kommt, dass TZ-Kräfte gerade in kleineren Kanzleien immer einen schweren Stand haben.

Bei uns (auch Großstadt im Süden, aber nicht M) bekommt die Erstkraft in VZ 2300,00 Eur aber keine Fahrtkosten (ist hier nicht üblich), dafür ein 13. Gehalt bei 40h/Woche plus unbezahlte Überstunden.

Daher halte ich 1000 für 1/2 Stelle selbst in M für eine Kraft, die ich erst wieder mühsam einlernen muss (ca. 6 mon) für utopisch. Nenn dein letztes Gehalt als Richtwert und versuche im Gegenzug evtl. noch ein paar Fortbildungen/Kurse rauszuhandeln, damit du wieder auf den aktuellen Stand kommst. Deine Steuerklasse interessiert übrigens bei den Gehaltsverhandlungen keine S...

Gruß, Speedy

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Re: Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit...

Antwort von mausi0507 am 09.09.2010, 20:35 Uhr

Eben weil ich ja erst 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet habe die Frage...

Was wäre denn realistisch?

Klar interessiert den AG die LstKl nicht, aber mich. Es würden dann ja auch noch 1000 km im Monat zusammen kommen. Habe vor meinem MuSchu noch ein Seminar für´s RVG besucht. Während meiner Elternzeit nix, wie auch habe/hatte ja 2 kleine Kinder! In M sind Fahrtkosten schon üblich, Überstunden "durften" wir gar keine machen.

VG

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Re: Rechtsanwaltsfachangestellte in Teilzeit...

Antwort von speedy am 10.09.2010, 12:26 Uhr

...dann geh doch mal von deinem alten Gehalt aus und rechne es auf die Stunden runter - das würde ich einfach mal so in den Raum stellen, eben als letztes Gehalt und dass du dich ja auch nicht verschlechtern möchtest aber durchaus bereit wärest, in der ersten Zeit Abstriche zu machen wg. Einarbeitung etc.

Dann wird auch die Gegenseite mal ihre Vorstellungen äußern.

Gruß, Speedy

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