Geschrieben von leonessa am 30.12.2015, 22:50 Uhr |
NICHTS unterschreiben!
Wenn Du nun vorher keine andere Abmachung unterschrieben hast, gilt Deine Arbeitszeit vor der ersten Elternzeit - dann bist Du eben wieder ganz normal angestellt und gehst eben auch wieder mit diesen Bedingungen in Elternzeit!
Du brauchst sicher keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben - dadurch verlierst Du Anspruch auf Elternzeit!!!
Lass Dich auf keinerlei Vertragsänderungen ein. Die paar Wochen würde ich durchziehen und nicht auf eine Arbeitszeitverkürzung bestehen!
LG, Leonessa
- Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Bademeisterin77 03.12.15, 11:08
- Eine Freundin hat es vor 16 Jahren so ähnlich gehabt - Trini 03.12.15, 11:47
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Nicol 03.12.15, 19:51
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Danyshope 04.12.15, 17:36
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Bademeisterin77 08.12.15, 14:14
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - mellomania 07.12.15, 20:09
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Bademeisterin77 08.12.15, 14:21
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Bademeisterin77 08.12.15, 14:10
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - mellomania 08.12.15, 14:45
- Ihre Elternzeit.... - Trini 09.12.15, 8:15
- hast recht - mellomania 09.12.15, 18:10
- Ihre Elternzeit.... - Trini 09.12.15, 8:15
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - mellomania 08.12.15, 14:45
- Re: Erneut schwanger zum Ende der Elternzeit - Bademeisterin77 22.12.15, 11:55
- NICHTS unterschreiben! - leonessa 30.12.15, 22:50
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