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Geschrieben von leonessa am 30.12.2015, 22:50 Uhr

NICHTS unterschreiben!

Wenn Du nun vorher keine andere Abmachung unterschrieben hast, gilt Deine Arbeitszeit vor der ersten Elternzeit - dann bist Du eben wieder ganz normal angestellt und gehst eben auch wieder mit diesen Bedingungen in Elternzeit!

Du brauchst sicher keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben - dadurch verlierst Du Anspruch auf Elternzeit!!!
Lass Dich auf keinerlei Vertragsänderungen ein. Die paar Wochen würde ich durchziehen und nicht auf eine Arbeitszeitverkürzung bestehen!


LG, Leonessa

 
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