Baby und Job

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Geschrieben von wolfsfrau am 24.05.2016, 17:49 Uhr

Kennt sich wer im Mietrecht aus?

Im Prinzip muss der Vermieter spaetestens nach 12 Monaten abrechnen, wenn fuer 12 Monate abgerechnet wird.
Hat der Vermieter die Ueberschreitung der Frist nicht zu vertreten, weil der Mieter z.b. unbekannt verzogen ist, kann sich
die Frist verlaengern.

Es kann auch hoechstens dazu kommen, dass evtl Nachzahlungen nicht mehr eingefordert werden koennen. Komplett zurueckfordern kann der Mieter die NK nicht.

Lasst euch beraten.

 
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