Geschrieben von Trini am 24.05.2016, 16:27 Uhr |
Kennt sich wer im Mietrecht aus?
Ich verstehe, dass du sauer bist, aber das wärest du nicht, wenn du nicht das Briefgeheimnis verletzt hättest. Einen Anwaltsbrief an meinen Mann würde ich nie öffnen.
Ansonsten ist der ehemalige Mieter nicht ganz im Unrecht.
Nebenkostenabrechnung muss sein.
Zählerstände sollte man gemeinsam ablesen.
Das hat dein Mann verbockt.
Trini
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