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Geschrieben von h@nuta am 23.08.2011, 20:12 Uhr

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? -- bitte um schnelle Hilfe

Ich bräuchte da nämlich bitte mal eine schnelle Hilfe.

Ich werde morgen meinen neuen Vertrag unterschreiben.
Ursprünglich sollte es eine 40-h-Woche sein.
Arbeitszeiten aber von 8-17.00 und 9-18.00 Uhr sein.
Das sind aber täglich schon 8,30h Arbeitszeit - ergo pro Woche 42,5h.

Nun werde ich einen Vertrag über 37h bekommen.. Wie rechne ich mir nun mein zu erwartendes Gehalt raus? Ich möchte ja nicht unter ein gewisses Limit kommen.

Setze ich per Dreisatz nun die gesagte 40h-Stunden Woche ein oder die (per telefonischer Nachverhandlung) gesagter 42,5h ein?
Bzw. ändert sich da etwas im Urlaubsanspruch?

Wer kann mir da ad hoc noch helfen?


Besten Gruß schon im Voraus..
Uta

 
7 Antworten:

Re: "Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?" --> bitte um schnelle Hilfe

Antwort von Suka73 am 23.08.2011, 20:16 Uhr

Du hast die Pausen schon mit eingerechnet, oder? Die sind im Arbeitsvertrag meistens zwar in Wort festgehalten und in den Arbeitszeiten inkludiert. Bei von 8 - 17 Uhr bzw. 9 - 18 Uhr kommst Du auf eine 40-h-Woche, Dir steht dann eine Stunde Pause zu (ganz offensichtlich aber hier nur eine halbe Stunde), die 2,5 Stunden, die Du beim ausrechnen zuviel rausbekommst sind tatsächlich fünf Pausen a 30 min. Wobei das tatsächlich zu wenig ist bei 40 h.

Das neue Gehalt kannst Du tatsächlich nach dem Dreisatz ausrechnen. Also mit dem Brutto (was dann netto rauskommt, kannst im Internet über einen Gehaltsrechner machen)

Sagen wir mal Du bekommst brutto für 40 h also (ich sag einfach ne Zahl) 2.000 Euro dann rechnest Du also

37 x 2.000 / 40 und kommst auf Dein Nettogehalt für 37 Stunden.

Es kann sein, dass sich im Urlaubsanspruch was ändert, bei mir war das damals nicht der Fall, auch als ich weniger als 40 h gearbeitet habe, aber das lag im Ermessen der Firma und die waren da von Anfang an sehr großzügig.

LG Sue

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Re: Berichtigung

Antwort von Suka73 am 23.08.2011, 20:17 Uhr

37 x 2.000 / 40 und kommst auf Dein Bruttogehalt für 37 Stunden.

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Re: "Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?" --> bitte um schnelle Hilfe

Antwort von h@nuta am 23.08.2011, 20:35 Uhr

DANKE

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Re: "Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?" --> bitte um schnelle Hilfe

Antwort von zukkerschnute am 23.08.2011, 22:12 Uhr

Hallo Uta,

soweit ich weiß, kommt es immer drauf an, ob Lohn (nach Stunden) oder Gehalt (fest).

Ein Angestellter, der 50 h die Woche arbeitet, bekommt 10 Überstunden gutgeschrieben, die er "abfeiern" darf. In seltenen Ausnahmen zahlt der Arbeitgeber die Überstunden aus, aber da schlägt das Finanzamt zu. Und oft gibt es schlicht und einfach keine Stempeluhr und somit keine Überstundenzählerei.

Ein Arbeiter wird nach tatsächlichen Stunden lt. Stempeluhr bezahlt

In diesem Fall würde ich ganz direkt den Arbeitgeber fragen.

LG

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@suka73

Antwort von dieElle am 24.08.2011, 6:12 Uhr

Wieso ist eine halbe Stunde Pause zu wenig?
Die hat im ö.D. jeder mit einer Vollzeitstelle (=8 Std. und ein paar Min. am Tag). Bei über 10 Std. täglicher Arbeitszeit kommt noch eine Viertelstunde dazu.

Gruß,
dieElle

(ich bin jetzt gleich zur Arbeit und les eine eventuelle Antwort erst heute Abend)

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dieElle

Antwort von Suka73 am 24.08.2011, 9:34 Uhr

ich sage ja, MIR kommt das wenig vor - ich HATTE halt ne Stunde damals bei acht Stunden Arbeitszeit, für mich ist eine halbe Stunde wenig - das Gesetz schreibt bei unter 9 Stunden auch nur 30 min vor. Dies ist bei der Fragestellerin ebenfalls so berücksichtigt worden, insofern kommt sie ja auf ihre 42,5 h, die sie ausgerechnet hat...

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Re: Suka73

Antwort von dieElle am 25.08.2011, 15:25 Uhr

Du hast geschrieben: "...Dir steht dann eine Stunde Pause zu (ganz offensichtlich aber hier nur eine halbe Stunde), die 2,5 Stunden, die Du beim ausrechnen zuviel rausbekommst sind tatsächlich fünf Pausen a 30 min. Wobei das tatsächlich zu wenig ist bei 40 h."

Gerade wg. des letzten Satzes habe ich gestutzt, weil ich auch nur die Pausenregelung mit der halben Stunde kenne. Ich dachte, Du hättest da andere Erkenntnisse.

Gruß,
dieElle

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