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Geschrieben von Fuchsina am 11.10.2012, 22:25 Uhr

Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Hätte paar Fragen zu Mutterschaftsgels und AG Zuschuss.

 
7 Antworten:

Re: Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Antwort von speedy am 12.10.2012, 8:45 Uhr

Hi,
ich bin über das Versorgungswerk der RA versichert. Aber die VW haben doch mit dem Mutterschaftsgeld nichts zu tun, das geht doch ausschließlich über die Krankenkasse. Falls du die Rentenberücksichtigungszeiten meinst, da ist es bei jedem Versorgungswerk anders, da sie das frei über die Satzung regeln können...

Gruß, Speedy

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Re: Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Antwort von Fuchsina am 12.10.2012, 22:00 Uhr

Nein, ich meine Mutterschaftsgeld sowie AG Zuschuss.

Ich bin auch in einem Versorgungswerk für RA und nocb dazu privat krankenversicbert. D.h. ich würde eigentlich Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle bekommen, habe aber Zweifel weil dort die Rentenversicherungsnummer abgefragt wird.

Meine zweite Frage ist, welcher Netto der AG bei der Berechnung des Zuschusses zugrunde legt. Nimmt er wirklich den tatsächlichen Netto, sprich Bruzptto minus Steuern minus Arbeitslosenversicherung, oder zieht er noch einen fiktiven Betrag für die Rentenversicherung ab? Der einschlägiger Gesetzestext hilft muir nicht weiter, auch nicht die frei zugänglichen Online Kommentare.

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Re: Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Antwort von speedy am 14.10.2012, 11:10 Uhr

Hi,
du bekommst auf jeden Fall die 210,- Eur vom Bundesversicherungsamt, das eigentliche Mutterschaftsgeld bekommst du nur, wenn eine gesetzl. Krankenvers. oder eine priv. Vers. in der gesetzl. Kasse mit Anspruch auf Krankengeld besteht (§ 200 RVO). Ggf. ist aber bei deiner priv. KV anderes vereinbart worden. Beim Bundesvers.amt kannst du auch die Soz.vers. nummer angeben, das reicht auch. Das VA zahlt keinerlei Mutterschaftsgeld, manche erkennen immerhin schon Elternzeit zur Rentenzeit an, auch wenn man beitragsmäßig freigestellt ist.

Der Anspruch auf den AG-Zuschuss kommt aus § 14 MuSchG; daher hast du dann nach dem Wortlaut ohne gesetzl. RV keinen Anspruch auf den AG- Zuschuss. § 14 Abs. 1 wurde aber für unvereinbar mit dem GG erklärt: BVerfGE v. 18.11.2003; 2004 I 69 - 1 BvR 302/96 -
Ein Anspruch könnte sich jedoch aus der Satzung des zuständigen Versorgungswerks ergeben, müssteset du da mal nachlesen.

Wenn der AG zahlt, dann tatsächlich aus dem Mittel der theoret. Netto-Einkünfte der letzten 3 Monate, d.h. für KV und RV wird der Pflichtanteil des AG abgezogen, der bei gesetzl. Versicherung anfallen würde, sonst wärest du ja besser gestellt als AN, bei denen der AG die Vers.beiträge abführt.

Gruß, Speedy

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Re: Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Antwort von Fuchsina am 14.10.2012, 18:14 Uhr

Vielen Dank für Deine Antwort.

Was mir allerdings nicht k,ar ist: § 14 MuSchG verweist doch unter anderem auf § 13 Abs. 2 MuSchG. Der Mutterschaftsgeldstell zahlt aber genau anhand dieser Norm. Wenn also der Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle besteht, dürfte auch der Anspruch auf AG Zuschuss nach §14 MuSchG auch unstrittig sein, oder?

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Re: Ist hier jemand zufällig Mitglied in einem berufständischen Versorgungswerk?

Antwort von speedy am 14.10.2012, 18:43 Uhr

Hi, davon gehe ich eigentlich aus, auch wenn ich es wohl eher aus dem allg. Gleichbehandlungsgrundsatz herleiten würde - warum sollten einige Angestellte den Zuschuss erhalten und andere nicht, bloß weil sie in einer völlig anderen Sache, die den AG nichts angeht, eine andere Wahl getroffen haben?
Die Absicht des Gesetzgebers war ja die Unterstützung aller Abhängig Beschäftigten durch den AG - somit tritt eine Zahlungspflicht allein schon nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes ein.

Gruß, Speedy

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was mir noch auffällt...

Antwort von speedy am 14.10.2012, 18:48 Uhr

Hi,
du könntest aber versuchen, die AG-Anteile zur Krankenvers. NICHT vom Brutto abziehen zu lassen, denn im Gesetz heißt es "abzüglich der gesetzlichen Abgaben" und dazu gehört die KV nicht, wohl aber der RV-Anteil :)
Gruß, Speedy

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Re: was mir noch auffällt...

Antwort von Fuchsina am 15.10.2012, 1:59 Uhr

Den AG Zuschuss zur KV wird nicht vom Brutto abgezogen das steht fest. Nun ja bin mal insgesamt gespannt wie die Abrechnung aussieht.
Vielen lieben Dank für Deine Hilfe.

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