Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 28.02.2012, 7:57 Uhr

Ich denke mal, wenn Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, ....

bekommst Du auch kein ALG.

ABER, keiner zwingt Dich, die Elternzeit fortzuführen.
Die hattest Du ja nur bei Deinem AG beantragt.
Melde Dich also SOFORT (3 Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages) arbeitsuchend für xx Stunden.
Dann bekommst Du auch anteiliges ALG 1 - musst allerdings der Vermittlung zur Verfügung stehen.

Trini

 
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