Geschrieben von Trini am 28.02.2012, 7:57 Uhr |
Ich denke mal, wenn Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, ....
bekommst Du auch kein ALG.
ABER, keiner zwingt Dich, die Elternzeit fortzuführen.
Die hattest Du ja nur bei Deinem AG beantragt.
Melde Dich also SOFORT (3 Monate vor Auslaufen des Arbeitsvertrages) arbeitsuchend für xx Stunden.
Dann bekommst Du auch anteiliges ALG 1 - musst allerdings der Vermittlung zur Verfügung stehen.
Trini
- Arbeitslosengeld WÄHREND Elternzeit ??? HILFEEE !!!???? - Sonnenkind2010 27.02.12, 20:21
- Ich denke mal, wenn Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, .... - Trini 28.02.12, 7:57
- Re: @Trini - Sonnenkind2010 28.02.12, 8:44
- Re: Arbeitslosengeld WÄHREND Elternzeit ??? HILFEEE !!!???? - Calcifer 28.02.12, 9:39
- Re: Arbeitslosengeld WÄHREND Elternzeit ??? HILFEEE !!!???? - MaSchie26 28.02.12, 12:25
- Ich denke mal, wenn Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehst, .... - Trini 28.02.12, 7:57
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