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Geschrieben von liasono am 02.12.2011, 8:38 Uhr

geht das so?

hallo,

ich wollte eigentlich im "recht-forum" fragen- aber dort sind ja keine zu individuellen fragen erwünscht. ich hoffe hier kann mir jemand helfen.

ich habe diesen monat in einer privaten firma begonnen zu arbeiten. ich gehe 25 h stunden von mo - do arbeiten. die eigentlich vereinbarte anzahl der urlaubstage wurde bei vertragsunterzeichnung von 24 auf 21 arbeitstagen heruntergesetzt, mit der begründung ich gehe nur teilzeit arbeiten. ich habe damals schon vorsichtig eingeworfen, dass teilzeit kein grund ist- wollte mich aber nicht gleich unbeliebt machen und für mich war klar, dass ich ja jede urlaubswoche nur 4 tage nehmen muss (freitags habe ich frei) und das hätte mir gereicht.

nun habe ich meinen sommerurlaub eingereicht, der 14 tage ist und habe 8 tage urlaub eingereicht. den antrag habe ich nicht genehmigt zurück bekommen mit der begründung- ich muss 10 tage urlaub nehmen.

jetzt kommt noch dazu, dass ich einen einen freitag nachmittag im monat arbeite. damit ist jetzt die begründung dass ich auf jeden fall einige urlaubstage auf den freitag legen müsste, weil ich ja dort arbeiten KÖNNTE. ich bin mir aber sicher den freitag im monat auch arbeiten zu müssen, selbst wenn ich in diesem monat urlaub hatte.

weiß vielleicht jemand aus erfahrung wie es sich wirklich verhält?

lieben dank für eure antworten

liasono

 
3 Antworten:

Re: geht das so?

Antwort von speedy am 02.12.2011, 9:14 Uhr

Hi,
24 Tage Mindesturlaub bei 40h und 6 Arbeitstagen/ Woche (BUrlG).
Bei 5 Arbeitstagen wären also 21 Tage noch zulässig.

Jetzt kommt es darauf an, was bei dir im Vertrag steht - sind da die Tage Mo-Do festgeschrieben, musst du auch nur 4 Tage Urlaub für eine Kalenderwoche nehmen.
Steht nichts zu Tagen im Vertrag, geht die Arbeitswoche von Mo-Fr (od. sogar Sa - je nach betrieblicher Übung) und du musst 5 Tage Urlaub nehmen für eine Kalenderwoche.

Gruß, speedy

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Re: geht das so?

Antwort von u_hoernchen am 02.12.2011, 10:10 Uhr

wie viele Urlaubstage haben denn die Vollzeit arbeitenden Kollegen?
Diese Tage kannst Du dann ja /5x4 ausrechnen.

Aber wenn Dein AG auf der einen Seite argumentiert, dass Du wegen Teilzeit weniger Urlaubsanspruch hast, muss er auf der anderen Seite die freien Tage auch aus der Urlaubsberechnung außen vor lassen.

Alles andere wäre widersprüchlich.
Ulrike

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Re: geht das so?

Antwort von glückskinder am 02.12.2011, 20:33 Uhr

Wenn du die 25 auf fünf tgae verteilt arbeiten würdest, dürftest du 24 Tage urlaub nehmen, da du aber verkürzt gehstm sthen dir nur 21 Tage zu und du musst trotzdem den Freitag als Urlaubtag angeben.

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