Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von speedy am 17.04.2013, 9:47 Uhr

Gehaltsnachzahlung

Hi,
das MUSS sogar nachgezahlt werden. Geleistete Arbeit ist zu vergüten und wenn eine Tarifbindung besteht auch exakt nach dem Tarifvertrag. Der Bruttolohn ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der TZ-Stelle an dem Vollzeit-Stunden-Soll.
Die Rückrechnung könnte evtl. Probleme machen wg. Jahresabschluss etc. aber da könntest du deinem AG entgegenkommen und dich für die Vorjahre auf eine Einmalzahlung in Höhe der sonst fälligen Lohnnachzahlung einlassen.

Gruß, Speedy

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.