Geschrieben von speedy am 17.04.2013, 9:47 Uhr |
Gehaltsnachzahlung
Hi,
das MUSS sogar nachgezahlt werden. Geleistete Arbeit ist zu vergüten und wenn eine Tarifbindung besteht auch exakt nach dem Tarifvertrag. Der Bruttolohn ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der TZ-Stelle an dem Vollzeit-Stunden-Soll.
Die Rückrechnung könnte evtl. Probleme machen wg. Jahresabschluss etc. aber da könntest du deinem AG entgegenkommen und dich für die Vorjahre auf eine Einmalzahlung in Höhe der sonst fälligen Lohnnachzahlung einlassen.
Gruß, Speedy
- Gehaltsnachzahlung - Puce 16.04.13, 21:08
- Re: Gehaltsnachzahlung - speedy 17.04.13, 9:47
- Ergänzung - speedy 17.04.13, 11:29
- Re: Ergänzung - Puce 17.04.13, 13:55
- Re: Ergänzung - speedy 17.04.13, 14:31
- Re: Ergänzung - Puce 17.04.13, 13:55
- Ergänzung - speedy 17.04.13, 11:29
- Re: Gehaltsnachzahlung - speedy 17.04.13, 9:47
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