Geschrieben von GoLLoM am 29.10.2011, 17:54 Uhr |
Freiberag für Dauernachtwachen ????
"Doppelte Haushaltsführung" ... oder so ähnlich... zumindest, wenn deine Nachtschichten eine Abwesenheit von mehr als 10 (?) Stunden von daheim mit sich ziehen... irgendsowas war das... macht eine Kollegin bei uns immer.... lässt sich die Nachtwachenanzahl/ Jahr nochmals separat für die Steuer bescheinigen...
Also geht wohl schon, frag jetzt aber nicht, welchen Namen das "Kindl" hat ;)
- Freiberag für Dauernachtwachen ???? - tabeamutti 29.10.11, 17:02
- Re: Freiberag für Dauernachtwachen ???? - GoLLoM 29.10.11, 17:54
@Zickenhaushalt
Kind-Krank-Tage
Kind öfter krank - was tun?
Soll ich jetzt immer zu Hause bleiben weil ich arbeite???
Vollzeit-Schichtdienst, 2 Kinder...und "Hirngespinst(?)" Weiterbildung???
Ende Elternzeit und 1. Abrechnung...
Wie läuft die Bazahlung bei BV (schwangerschaft) weiter?
Fällt das schwer....
Ich fühle mich nicht ernstgenommen