Baby und Job

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Geschrieben von GoLLoM am 29.10.2011, 17:54 Uhr

Freiberag für Dauernachtwachen ????

"Doppelte Haushaltsführung" ... oder so ähnlich... zumindest, wenn deine Nachtschichten eine Abwesenheit von mehr als 10 (?) Stunden von daheim mit sich ziehen... irgendsowas war das... macht eine Kollegin bei uns immer.... lässt sich die Nachtwachenanzahl/ Jahr nochmals separat für die Steuer bescheinigen...

Also geht wohl schon, frag jetzt aber nicht, welchen Namen das "Kindl" hat ;)

 
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