Geschrieben von leonessa am 27.11.2013, 21:53 Uhr |
Elternzeitverlängerung
Zur Jobgarantie kann ich nichts sagen - außer es ist der Öffentliche Dienst - da kannst Du Dich für die Zeit beurlauben lassen und hast Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der dem ähnlich ist vor der Geburt. Allerdings ohne Lohn oder Kranken- und Rentenversicherung.
Falls Du Dich mit Deinem Chef gut verstehst, dann lass´ Dir doch schriftlich die "Beurlaubung" mit Wiedereinstiegs-Datum" geben - sozusagen ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag. Ich würde darauf achten, dass die alten Bedingungen greifen (v.a. Lohn. Vielleicht willst Du ja auch mit weniger Stunde wieder einsteigen - das ist Verhandlungssache!).
Falls Du verheiratet bist, bist Du über Deinen Ehemann familienversichert (Krankenversicherung inklusive Kind). Vorsicht, wenn Dein Mann privat versichert ist - DAS wird teuer!
Rentenversichert bist Du nicht, kannst Dich aber freiwillig selbst versichern. Ich hatte das einmal während einer privaten Weiterbildung (ohne feste Anstellung aus zeitlichen Gründen) und habe mich für das Jahr nicht zusätzlich rentenversichert (war eine Zweitausbildung). Privat sorge ich selbst vor. Was sinnvoll ist, sehen wir in 30 Jahren.... Ganz aktuell - die Gesetze ändern sich alle 4 Jahre... ;-)
LG, Leonessa
- Elternzeitverlängerung - Zoli 27.11.13, 21:19
- Re: Elternzeitverlängerung - leonessa 27.11.13, 21:53
- Re: Elternzeitverlängerung - speedy 28.11.13, 12:38
- Vielen Dank ... - Zoli 29.11.13, 19:52