Geschrieben von CKEL0410 am 04.06.2012, 22:06 Uhr |
Elternzeitfrage
hallo
du kannst den zusatzvertrag natürlich kündigen,würde aber mit in schreiben nehmen,das du wieder in ez gehst und das du zu dem und dem zeitpunkt zurück in deine alte anstellung kommst!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Elternzeitfrage - bluemchen12 04.06.12, 21:39
- Re: Elternzeitfrage - CKEL0410 04.06.12, 22:06
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