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Geschrieben von Fisch90 am 12.01.2013, 21:33 Uhr

Elternzeit

Huhu:) bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen! Bekomme im juni mein zweites kind,arbeite zur zeit halbe tage. Ich hatte eigentlich vor gehabt 1 jahr in elternzeit zu gehen. Eben weil es auch nur 1 jahr elterngeld gibt. Nicht falsch verstehen,wäre gerne länger zuhause,geld ist aber dann knapp. So,meine chefin hat jetzt aber vor für die zeit meines aussetzens einen azubi zu nehmen,der ist natürlich 3 jahre da. Jetzt soll ich 3 jahre in eltenzeit gehen,sie kann das bestimmen wegen kleinem betrieb usw.hab mich da schon informiert. Jetzt ist mein problem,was mach ich die restlichen 2 jahre wo ich kein elterngeld bekomme? Kann man da irgendwas beantragen? Hört sich doof an,aber weiss nicht weiter. Mein mann arbeitet,aber das geld wäre knapp,wenn ich gar nichts bekommen würde,deswegen wollte ich nach einem jahr eigentlich wieder arbeiten. Auch wenn ich mich natürlich freue so mehr bei meinen kindern sein zu können. Hoffe ihr könnt mir helfen! Liebe grüße

 
5 Antworten:

Elternzeit - Rechtsanspruch gilbt m.E. auch bei Kleinbetrieben

Antwort von Fuchsina am 13.01.2013, 1:37 Uhr

Ich wundere mich, woher Du die Information hast, dass Dein AG über die Länge der Elternzeit bestimmen kann. Ich habe hierzu weder im Gesetz noch anderswo etwas gefunden.

Nach meiner Information besteht immer ein Rechtsanspruch auf Elternzeit und der Arbeitnehmer kann auch über deren Länge frei entscheiden. Deshalb wird ja Elternzeit auch nicht beantragt, sondern lediglich angezeigt, weil der AG nicht die Möglichkeit hat sie abzulehnen. Mir wäre es absolut neu, dass dies für Kleinbetriebe nicht gilt.

Lediglich die Bestimmungen über Teilzeitbeschäftigung während und nach der Elternzeit gelten nicht für Kleinbetriebe, dies steht auch klar im Gesetz.

Bitte lass Dich unbedingt von der Elterngeldstelle und eventuell auch von einem Anwalt beraten.

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Re: Elternzeit - Rechtsanspruch gilbt m.E. auch bei Kleinbetrieben

Antwort von Fisch90 am 13.01.2013, 9:56 Uhr

huhu,ich habe es in einer elternzeitschrift gelesen. Aber wie ich auch immer es ist,mein problem ist das meine chefin für nächstes jahr bereits einen azubi hat. Wenn ich nach einem jahr wiederkommen würde,würde sie mir dann kündigen,weil sie uns beide nicht bezahlen kann und sie von einem azubi definitiv mehr nutzen hat. Und das will ich ja auch nicht,ich will ja meine arbeitsstelle nicht verlieren:( deswegen werd ich wohl die 3 jahre nehmen. Wegen den kindern freu ich mich auch total,hab nur angst wie es dann mit dem geld aussieht. Und das man mir dann vielleicht sagt es wäre mein problem,ich hab mich ja so entschieden.

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Re: Elternzeit

Antwort von golfer am 13.01.2013, 10:29 Uhr

und wo steht es das sie dich nach drei Jahren nicht kündigt.....auf solche deals würde ich mich nicht einlassen....zeige das eine Jahr an...komme dann wieder und dann soll sie dich kündigen....und dann hast du ja alle normalen Ansprüche aus den Ämterne....so denke ichmal...würde mich an deiner STelle mal vom Amt beratenlassen....und du kannt in der Zeit auch was pas3nderes suchen

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Re: Elternzeit

Antwort von bianca1990 am 13.01.2013, 13:03 Uhr

Hallo , ich glaube auch nicht das sie dir das Vorschreiben kann/darf .
Wegen dem Geld du kannst das auch splitten so das du 2 Jahre elterngeld bekommst . Zwar nur die Hälfte aber du hättest halt 2 Jahre lang einen Geldeinfluss auf dein Konto .
LG Bianca

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Re: Elternzeit - Rechtsanspruch gilbt m.E. auch bei Kleinbetrieben

Antwort von Fuchsina am 13.01.2013, 23:57 Uhr

Ich zweifele sehr, dass die Information in der Zeitschrift richtig war oder Du hast es falsch verstanden.

Mit der Azubi ist ihr Problem und es ist nirgendwo geschrieben, dass Du nicht nach den drei Jahren gekündigt wirst, wril ihr dann der Azubi besser gefällt oder der nächste kommt.

Zeige ein Jahr an, gehe danach wieder hin und Du wirst es sehen was passiert.

Alternativ kannst Du während der Elternzeit bis zu 30 Stunden rbeiten, vielleicht findest Du ja für die Jahre zwei und drei was anderes.

Mir würden bei diesen Vorgehensweise alle Alarmglocken läugen, es hört sich so an als ob sie dich loswerden will.

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