Geschrieben von speedy am 07.11.2011, 9:18 Uhr |
Elternzeit
Hi,
Elternzeit und Elterngeld sind 2 verschiedene Sachen.
Innerhalb der ersten 2 Jahre musst du dich in Sachen Elternzeit festlegen und kannst das dann nur mit Zustimmung des AG noch ändern. Das 3. Jahr anhängen kannst du allerdings durch simple Erklärung, da muss der AG nicht zustimmen und er kann auch nicht ablehnen. Daher ist es immer geschickt, sich zunächst für 2 Jahre festzulegen und dann gegen Ende des 2. Jahres über das 3. Jahr nachzudennken.
Elterngeld gibt es nur im ersten Lebensjahr (ggf. bis zum 14. Monat) und es ist ein Einkommensersatz. Hier ist es praktisch, zunächst nur das anzugeben, wobei man sich absolut sicher ist und ggf. dann später anzuzeigen, wenn man doch eher oder mehr arbeiten geht. Dann würde eine Kürzung des EG per Bescheid ergehen, die problemlos ist.
Gibt man aber anfangs an, bald wieder arbeiten zu gehen und geht dann doch nicht oder weniger, ist das Amt NICHT verpflichtet, neu zu bescheiden, d.h. dann länger EG zu zahlen. Das muss es nur, wenn extreme Bedingungen eintreten.
Gruß, speedy
- Elternzeit - Mia-Josefin 07.11.11, 8:28
- Re: Elternzeit - speedy 07.11.11, 9:18
- Re: Elternzeit - jomar 07.11.11, 17:12
- Re: Elternzeit @jomar - dieElle 07.11.11, 17:52
- Re: Elternzeit - speedy 08.11.11, 8:53
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