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Geschrieben von kia-ora am 23.05.2013, 9:36 Uhr

Elterngeld und KiGa Beitrag

Wird das Elterngeld als Einkommen gezählt, wenn es um den KiGa-Beitrag geht?

Wir sollen 1000 Euro nachzahlen, weil ich Elterngeld bekommen habe letztes Jahr. Es war ein Dezemberbaby und so gab es 3300 Euro (Mindestbetrag von 300 pro Monat). Das will man uns voll anrechnen und so mit sind wir eine Stufe hoch gerutscht. Dürfen die das oder lohnt sich eine Klage?

Habe schon versucht mit der zuständigen Person zu reden, aber obwohl ich höflich war und nur gefragt habe, wurde ich wieder weggeschickt. Ein Gespräch ist also ohne Anwalt nicht möglich.

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld und KiGa Beitrag

Antwort von Himbaer am 23.05.2013, 12:32 Uhr

Ja sicher ist das Einkommen, was denn sonst??

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Re: Elterngeld und KiGa Beitrag

Antwort von SEAGLD am 23.05.2013, 13:12 Uhr

Ja, die dürfen das.
War bei uns auch so das es angerechnet wurde.
Beim Elterngeld kann ich das ansich auch verstehen - bei uns wird z.B. aber auch das Kilometergeld angerechnet (0,21€/km) - was nicht mal zum decken der Kosten reicht .
Ist aber leider so. In der Satzung der Stadt ...
über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung steht unter §5 steht bei uns dort: "Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der
Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes und
vergleichbaren Einkünften, die im Ausland erzielt werden. [...]". Und im EStG § 2 Abs. 1 und 2 steht z.B. noch nichts von Werbungskosten oder so - also da zählt wirkilch ALLES an Einkünften rein!


LG Sabine

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Re: Elterngeld und KiGa Beitrag

Antwort von abracadabra am 23.05.2013, 16:05 Uhr

Wenn zur Definition von "Einkommen" das EStG hinzugezogen wird, gehört das Elterngeld aber gerade NICHT dazu. Denn Elterngeld zählt ja steuerrechtlich nicht zu den Einkünften, sondern führt nur (wegen des Progressionsvorbehalts) zu einem höheren Steuersatz.

VG
Andrea

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Re: Elterngeld und KiGa Beitrag

Antwort von Lena_1977 am 23.05.2013, 20:00 Uhr

Kommt auf die Satzung an - da müßte drinstehen, was als Einkommen gilt.
Was steht denn in dem Bogen, in dem Einkommen aufgeführt werden ? Renten und ähnliches werden ja meist auch berücksichtigt.

In viele Kiga's gibt es gar keine Staffelung.

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