Geschrieben von Babyless am 27.04.2010, 14:52 Uhr |
Elterngeld ,,Hilfe``
hi,
und zwar habe ich mal einen Frage zum Elterngeld. Wenn beide Elternteile Elternzeit machen, dann kann die Elternzeit ja 14 Monate gemacht werden!?
Ich muss ja die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zu Hause bleiben und wollte dann noch 2-3 Monate Elternzeit machen. Anschließen soll mein Mann machen.
-Kann er dann die restlichen Monate Elternzeit machen, bis das Kind dann 14 Monate alt ist??
-Werden die 2 Monate Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet??
-Kann man die Elternzeit auch ändern lassen, falls ich einen Krippenplatz bekomme und das Würmchen mit 6 Monaten in die Krippe kommt?!
-Ebenso andersrum, wenn ich nur 6 Monate Elternzeit beantrage, aber dann doch keinen Krippenplatz bekomme, kann die Elternzeit verlängert werden???
Viele Fragen, aber trotzdem Danke für die Antworten!! :-))
Re: Elterngeld ,,Hilfe``
Antwort von speedy am 27.04.2010, 15:20 Uhr
Hi,
- Mutterschutz wird auf die Elterngeld-Zeit der Mutter angerechnet (automatisch). Die restlichen Monate kann dein Mann nehmen, jedoch max. bis zum 1. Geburtstag des Kindes.
- Änderung der Eltergeld-Bezugszeit nur in Ausnahmefällen (z.B. Arbeitslosigkeit...), sonst ist der erste Antrag verbindlich.
- Elternzeit ist etwas anderes (die Zeit, in der du nicht bzw. nur eingeschränkt arbeitest und der Arbeitgeber deinen Job freihalten muss) und eine Änderung ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Höhe des Elterngeldes ist allerdings auch vom Einkommen in der Elternzeit abhängig. Die Zeit musst du für die ersten 2 Lebensjahre ggü. dem AG verbindlich festlegen und kannst dann auch nur mit seiner Zustimmung Änderungen vornehmen.
Gruß, Speedy
Re: Elterngeld ,,Hilfe``
Antwort von sibs1 am 27.04.2010, 16:36 Uhr
Hallo,
wenn beide Eltern Elterngeld beantragen, kann dies für 14 Monate geschehen. Wobei bei der Mutter die Elterngeldmonate abgezogen werden.
Du kannst also zb. 6 Monate zu Hause bleiben und danach Dein Mann noch 8 Monate. Ihr könnt auch zur gleichen Zeit Elterngeld beziehen. Es gibt auf jeden Fall, wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen bis zum 14. Monat Elterngeld und nicht nur bis zum 1. Geburtstag.
LG Sibs
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