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Geschrieben von Lotti1985 am 02.12.2009, 21:49 Uhr

Neueinstellung während Elterngeldbezug... wieviel bleibt mir?

guten abend ihr lieben...

war bis Ende Juni 09 befristet angestellt, hab dann im Juli meine Maus bekommen und nun hat die Firma gefragt, ob ich wieder arbeiten würde. und zwar halbtags...
kann das angebot aber "leider" nicht ablehnen, obwohl ich so gern noch viel zeit mit meinem sonnenschein verbringen würde... wer weiß wann die nächste chance kommt.

jedenfalls würd ich gern wissen, wie das so berechnet wird, weiß das jemand? wird mir der teil, den ich verdiene, vom Elterngeld gestrichen? habe schon bei elterngeld.net geguckt, aber da werd ich nicht schlau draus...

danke im voraus liebe grüße

 
6 Antworten:

Re: Neueinstellung während Elterngeldbezug... wieviel bleibt mir?

Antwort von Hunni am 03.12.2009, 11:34 Uhr

Hallo!
Finanziell ist das ein Desaster! Ich gehe wieder arbeiten, seit meine Kleine 6 Monate alt ist. Das kleine Gehalt wird voll angerechnet, von ehemals knappen 700 Euro Elterngeld bekomme ich noch 130. Die unterliegen ja auch noch dem Progressionsvorbehalt. Also letztendlich freue ich mich, die Kollegen zu sehen, mich weiter zu bilden, raus zu kommen und mich anschließend wieder ganz den beiden Kleinen widmen zu können.... Aber eine genaue Rechnung kannst Du Dir ja beim Kreis / der Stadt erstellen lassen...
LG hunni

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Wie kann denn das sein???

Antwort von momworking am 03.12.2009, 12:49 Uhr

130 Euro kann doch gar nicht stimmen.
Denn der Mindestsatz den jeder bekommt sind 300 Euro/Monat.
Dein Gehalt wird natürlich angerechnet, aber das musst du am besten selbst ausrechnen. Elterngeldrechner.
VlG
Annette

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Re: Wie kann denn das sein???

Antwort von Lotti1985 am 03.12.2009, 13:35 Uhr

danke euch schonmal für die antworten;)

also im moment bekomme ich 935 Euro elterngeld und wenn ich dann arbeite verdiene ich etwa 750-800 Euro.
@momworking: du meinst jetzt, dass mir trotzdem der Regelsatz von 300 Euro zusteht? das wäre wirklich toll!
...hab den rechner schon versucht, muss wohl nochmal ran und mir dazu noch die unterlagen vornehmen...

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Sockelbetrag von 300 Euro müssen bleiben (im Text groß geschr)

Antwort von Lotti1985 am 03.12.2009, 13:55 Uhr

hab gerade nochmal durchrechnen lassen und das ist dabei raus gekommen:

7. Lebensmonat (15.01.2010 - 14.02.2010)

Ermittlung der Ersatzrate:
Die Ersatzrate beträgt im Normalfall 67 %. Sie erhöht sich um die sogeannte Geringverdienerkomponente, wenn das durchschnittliche Einkommen vor der Geburt weniger als 1.000 Euro beträgt. Ihr durschnittliches Einkommen vor der Geburt liegt bei 1416.67 Euro. Es ist also nicht geringer als 1.000 Euro, sodass Sie keinen Anspruch auf die Geringverdienerkomponente haben und die Ersatzrate somit 67 % ausweist.

Ermittlung der Minderung des Einkommens:
Sie haben angegeben, dass Sie in diesem Lebensmonat erwerbstätig sein werden. Das durchschnittliche Einkommen nach der Geburt beträgt 750 Euro. Somit besteht bei Ihnen im Vergleich zum Einkommen vor der Geburt (1416.67 Euro) eine Minderung des Einkommens, die 666.67 Euro umfasst.

Berechnung des Grundanspuchs:
Der Grundanspruch auf das Elterngeld errechnet sich wie folgt:
666.67 Euro * 67 % = 446.67 Euro

Berücksichtigung des Sockelbetrags und der Kappungsgrenze:
DER GRUNDANSPRUCH WIRD AUF DEN SOGENANNTEN SOCKELBETRAG ANGEHOBEN; WENN DER GRUNDANSPRUCH WENIGER ALS 300 EURO BETRÄGT. Liegt der Grundanspruch oberhalb von 1.800 Euro, so wird er bei 1.800 Euro gekappt. Ihr Grundanspruch beträgt 446.67 Euro. Somit kommt weder der Sockelbetrag noch die Kappungsgrenze zur Anwendung.

...na das ist bzw wäre ja toll! dann bleibt ja doch mehr übrig als ich erst gedacht hab

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Re: Sockelbetrag von 300 Euro müssen bleiben (im Text groß geschr)

Antwort von JoMa am 03.12.2009, 17:03 Uhr

Hallo Lotti,

die Philosophie beim Elterngeld ist, dass man auch wenn man unter 30 Stunden arbeiten geht während man Elterngeldberechtig ist, auf jeden Fall etwas davon hat, dass man arbeiten geht und das das Elterngeld eben nicht wie bei anderen Sozialleistungen nicht mit dem Arbeitslohn wegfällt. Ganz grob kann man sagen, dass man 67% Elterngeld auf den Betrag bekommt, der einem zwischen dem Einkommen vor der Geburt des Kindes zum Einkommen nach der Geburt des Kindes (bei Beschäftigung unter 30Stunden pro Woche) fehlt. Dabei hat man dann schöner weise mehr Geld...

Viele Grüße,
Sabine

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Re: Sockelbetrag von 300 Euro müssen bleiben (im Text groß geschr)

Antwort von Lotti1985 am 03.12.2009, 18:35 Uhr

nun hab ichs auch kapiert und finds ne gute Regelung. endlich mal was positives. wie du schon schreibst, an anderer Stelle wird ja immer gleich abgezogen... daher auch meine Annahme, dass es hier auch so ist. aber so ist es natürlich echt super! freu mich richtig...

liebe grüße...

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