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Geschrieben von jabe am 30.11.2009, 21:08 Uhr

Elterngeld

Halo,

ich hab mal eine Frage, vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen. Ich bin verbeamtete Lehrerin und jetzt schwanger. Möchte ca. 2,5 jahre in Elternzeit gehen. Das erste Jahr bekomme ich ja Elterngeld, danach nichts mehr. Wie sieht das aus, wenn ich in meiner Elternzeit, also nach dem Elterngeld, wieder schwanger würde. Was bekäme ich beim nächsten Kind an Elterngeld? Nur den Mindestsatz von 300 €, oder wird mein Gehalt von vor der Elternzeit angerechnet?

Vielen Dank!

 
8 Antworten:

Re: Elterngeld

Antwort von Hotsprings am 30.11.2009, 21:17 Uhr

Nach dem einen Jahr kannst schauen, ob in deinem Bundesland Landeserziehungsgeld existiert, ansonsten Hartz IV.

Während der Elterzeit ein zweites Kind, dann bekommst den Mindestsatz von 300 Euro + 75 Euro Geschwisterbonus.

Ach falls das Betreuungsgeld von der Regierung durch geht, dann bekommst das wenn du deine Kinder selber betreust, da sind 150 Euro in der Diskussion.

Und Kindergeld gibt es 184 Euro ab nächstem Jahr pro Kind.

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Re: Elterngeld

Antwort von momworking am 30.11.2009, 21:32 Uhr

Hi,
du kannst das Elterngeld ja auch auf zwei Jahre ausbezahlen lassen.
Denk bitte dran, dass du (falls du privat versichert bist) die Krankenversicherung weiterbezahlen musst!
VlG
Annette

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Re: Elterngeld

Antwort von JoMa am 01.12.2009, 8:42 Uhr

Hallo,

wenn Du privat krankenversichert bist, musst Du diese Versicherung weiterbezahlen, dass stimmt. Allerdings erhöht sich je nach Land, in dem Du verbeamtet bist, die Beihilfeberechtgigung. In Hessen auf 100%, so dass Du Dir darüber gar keine Sorgen machen mußt.
Du kannst Dir das Elterngeld über 2 Jahre auszahlen lassen, dann bekommst Du halt jeden Monat nur die Hälfte. (Geht auch kürzer, aber die Gesamtsumme bleibt gleich).
Dass Du Hartz IV berechtigt wirst kann ich mir nicht vorstellen, denn Du könntest ja arbeiten. Aber da kenne ich mich nicht aus, ich fände es halt sehr unlogisch.

Viele Grüße und eine schöne Schwangerschaft!

Sabine

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Re: Elterngeld

Antwort von speedy am 01.12.2009, 9:00 Uhr

Hi,
die Antworten oben sind nur bedingt richtig. Das Elterngeld berechnet sich nach den 12 Monaten vor der Geburt (da du ja als Beamtin kein Mutterschaftsgeld sondern Fortzahlung der Bezüge bekommst).
Bei einem weiteren Kind zählen auch wieder die 12 Monate vor der Geburt, mit Ausnahme der Zeiten, in denen du Elterngeld für Kind 1 bekommen hast. Diese Monate werden dann ersetzt durch das Einkommen vor der Geburt von Kind 1. Also ist es finanziell lohnenswerter, wenn beide Kinder in schneller Folge auf die Welt kommen :)

Gruß, speedy

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"Du könntest ja arbeiten"

Antwort von rabukki am 01.12.2009, 13:32 Uhr

Hey,

mit einem Kind unter drei Jahren "muss" man nicht arbeitet, das heißt, man bekommt Hartz IV, sofern man die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn jemand allerdings - so wie die Posterin hier - gleich zwei Kinder hintereinander plant, gehe ich davon aus, dass ein verdienender Vater vorhanden und damit keine Bedürftigkeit gegeben ist.

Ich habe das Eterngeld über zwei Jahre verteilt, im zweiten Jahr kommen gerade 10 Monate Erziehungsgeld dazu (nur in Baden-Württemberg und Bayern, soweit ich weiß). Solange man unter einem bestimmten Stundensatz bleibt, halt.

Viele Grüße

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Kurz gesagt:

Antwort von Neles Mom am 02.12.2009, 16:08 Uhr

Du kriegst bei Kind 2 das Elterngeld, das du bei Kind 1 bekommen hast, wenn du Kind 2 vor dem 2. Geburtstag von Kind 1 bekommst...

LG

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Re: Kurz gesagt:

Antwort von speedy am 03.12.2009, 18:43 Uhr

nee, das Splittin gauf 2 JAhre zählt dabei nicht, das ist nur eine Auszahlungsmodalität, der Bezugszeitraum für Elterngeld sind max. 12 Monate für eine Person (ausgenommen AE, dann 14). Also müsste für das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 Kind 2 ca. 6 Wochen nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 zur Welt kommen, da Mutterschutz und Elterngeld-Zeiten nicht mitgerechnet werden.

Gruß, Speedy

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Interessante Diskussion aber .........

Antwort von Mistinguette am 04.12.2009, 11:36 Uhr

Diese hilft nichts, weil es manchmal anders kommt mit dem Thema auf Befehl Schwanger werden. Das weiss ich leider aus eigener Erfahrung. Aus den geplant 18 Monate bis 2 Jahre Abstand zwischen beiden Kindern wurden 4 Jahren!
Ich wünsche Dir natürlich, dass alles so kommt, wie du willst, würde aber empfehlen, es zu nehmen wie es kommt und dann zu schauen, wie die Beste Lösung ist. Davon abgesehen, es sind viele Mamas, die nach einem Jahr zu Hause, nur noch raus möchten. Das weiss man eben erst, wenn man zu Hause gewesen ist und ein Kind zu erziehen hatte.
Bei mir war es sogar nach 3 Monaten soweit
LG

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