Geschrieben von Trini am 05.12.2013, 8:07 Uhr |
Dritte Möglichkeit
Erst mal in der Elternzeit beim anderen AG anfangen und dann zum Ende der Elternzeit kündigen.
Muss aber unter 30 Stunden sein und beim alten AG angezeigt werden.
Trini
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kündigung oder Aufhebungsvertrag? - naknak 04.12.13, 21:04
- Dritte Möglichkeit - Trini 05.12.13, 8:07
- Re: Kündigung oder Aufhebungsvertrag? - Tanja2255 05.12.13, 9:03
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