Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 05.12.2013, 8:07 Uhr

Dritte Möglichkeit

Erst mal in der Elternzeit beim anderen AG anfangen und dann zum Ende der Elternzeit kündigen.
Muss aber unter 30 Stunden sein und beim alten AG angezeigt werden.

Trini

 
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