Geschrieben von sun1024 am 05.03.2012, 21:36 Uhr |
Der Brüller der Woche ;-)
Mein Mann musste 1998 in seinem Erziehungsgeldantrag ankreuzen:
- Leben Sie mit dem Vater des Kindes in eheähnlicher Gemeinschaft?
- Haben Sie gleich nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten angefangen?
LG sun
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Der Brüller der Woche ;-) - lilly1211 05.03.12, 19:54
- Re: Der Brüller der Woche ;-) - tapeten 05.03.12, 20:22
- Re: Der Brüller der Woche ;-) - Nirena 05.03.12, 21:35
- Re: Der Brüller der Woche ;-) - sun1024 05.03.12, 21:36
- Re: Der Brüller der Woche ;-) - jomar 05.03.12, 21:43
- Re: Der Brüller der Woche ;-) - babyproject 06.03.12, 21:04
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Tagesmütter
Endlich geschafft!
Minijob kann mir jemand helfen?
Hat jemand die Ausbildung zur "Betreuungskraft nach §87" für Senioren?
Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-(
Bewerbungsgespräch - großes Problem mit dem Thema Englisch...
Ist eine Krippe schlecht fürs Baby?
Sport: Wie läuft`s bei Euch?
"Soziales Netzwerk" ...bei wem funktioniert denn das WIRKLICH?
Altersarmut
Endlich geschafft!
Minijob kann mir jemand helfen?
Hat jemand die Ausbildung zur "Betreuungskraft nach §87" für Senioren?
Arbeitslosengeld in Elternzeit? Ich galube nicht :-(
Bewerbungsgespräch - großes Problem mit dem Thema Englisch...
Ist eine Krippe schlecht fürs Baby?
Sport: Wie läuft`s bei Euch?
"Soziales Netzwerk" ...bei wem funktioniert denn das WIRKLICH?
Altersarmut