Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 14.06.2012, 12:08 Uhr

Das glaube ich nicht

Ich glaube nicht, dass Dein AG für den Ausgleich "brutto" zuständig ist, wenn Du das Fahrzeug zurück gibst. Er kann das ja dann genauso auch ablehnen und sagen, behalt Dein Fahrzeug.

Wenn Ihr Euch eh ein Auto kaufen müsst nach MuSchu, dann würde ich das jetzt einfach vorziehen, das ist die günstigste Lösung.

 
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