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Geschrieben von speedy am 19.01.2015, 11:06 Uhr

Berechnung Elterngeld

Hi,
es zählen die vollen Kalendermonate vor Beginn des MuSchu (auf den du aber auch ganz oder anteilig verzichten kannst!). Z.B. Beginn MuSchu am 28.5. => April, März, Febr....zählen für das Elterngeld. Würdest du auf den MuSchu zwischen dem 28.5. und dem 31.5. verzichten und dort noch arbeiten, dann würde auch das Mai-Gehalt noch mit zum Elterngeld gerechnet.

Gruß, Speedy

 
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