Geschrieben von speedy am 19.01.2015, 11:06 Uhr |
Berechnung Elterngeld
Hi,
es zählen die vollen Kalendermonate vor Beginn des MuSchu (auf den du aber auch ganz oder anteilig verzichten kannst!). Z.B. Beginn MuSchu am 28.5. => April, März, Febr....zählen für das Elterngeld. Würdest du auf den MuSchu zwischen dem 28.5. und dem 31.5. verzichten und dort noch arbeiten, dann würde auch das Mai-Gehalt noch mit zum Elterngeld gerechnet.
Gruß, Speedy
- Berechnung Elterngeld - Indigoblau 18.01.15, 15:47
- Re: Berechnung Elterngeld - Murmeltiermama 18.01.15, 16:30
- Re: Berechnung Elterngeld - speedy 19.01.15, 11:06
- @Speedy - Murmeltiermama 19.01.15, 13:57
- ja, bin mir sicher :) - speedy 19.01.15, 17:55
- @Speedy - Murmeltiermama 19.01.15, 13:57
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Stichwort: Berechnung Elterngeld