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Geschrieben von Feenzauber am 10.11.2011, 16:36 Uhr

Berechnung Elterngeld bei Firmenwagen

Hallo miteinander,

Ich versuche mich gerade ein bißchen darüber schlau zu machen.
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich einen Firmenwagen habe?
Da ich den Firmenwagen versteuern muss, fällt mein Netto ja geringer aus.
Habe ich dann bei der Berechnung einen Nachteil?

Viele Grüße!

 
4 Antworten:

Re: Berechnung Elterngeld bei Firmenwagen

Antwort von speedy am 10.11.2011, 20:31 Uhr

Hi,
das ist ein kompliziertes Thema. Du solltest versuchen, so zu argumentieren, dass der Firmenwagen ein Gehaltsbestandteil ist, dann geht es idR durch.
Allerdings sollte eigentlich die 1% + km-Prozente als geldwerter Vorteil zunächst auf das Brutto aufgeschlagen werden, dann die Abzüge, und dann wieder der GV runter. Somit ist der relevante Betrag das Netto nach den Abzügen, bevor der GV wieder abgezogen wird.

Ist auch gerecht so, da ja von den sonstigen Bezügen auch erst die Steuer runter geht, bevor das rel. Netto für das Elterngeld rauskommt.

Gruß, Speedy

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Re: Berechnung Elterngeld bei Firmenwagen

Antwort von Feenzauber am 11.11.2011, 9:21 Uhr

Ja, bei mir wird erst der Firmenwagen auf das Brutto aufgeschlagen, versteuert und dann vom Netto wieder abgezogen.
Deshalb steht auf meiner Abrechnung immer ein Netto-Verdienst und darunter der Auszahlungsbetrag.

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Re: Berechnung Elterngeld bei Firmenwagen

Antwort von speedy am 11.11.2011, 10:36 Uhr

Hi,
dann ist dein relevantes Netto das, bevor der GW-Vorteil für den Wagen wieder abgezogen wird.

Gruß, speedy

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Re: Berechnung Elterngeld bei Firmenwagen

Antwort von Feenzauber am 11.11.2011, 11:03 Uhr

Super, ich danke für die Antwort.

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