Geschrieben von le1973 am 09.11.2011, 12:08 Uhr |
Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Seit 20 Jahren!!! gab es zwischen mir und meiner Kollegegin keine Probleme bei der Abstimmung der Vertretung zwischen den beiden Sekretariaten der Geschäftsleitung.
Für die Planung 2012 und Folgejahre VERLANGT der Geschäftsführer (nicht Besitzer und Eigentümer, sondern selbst "nur" angestellt), dass seine Sekretärin genauso Urlaub nimmt wie er und ich genauso wie meine unmittelbare Vorgesetzte.
Beide Chef haben ihren bereits gebuchten Urlaub am 04.11. bekanntgegeben. Unsere Vorstellungen der Urlaubsplanung (lt. geschlossener Betriebsvereinbarung ist bis 30.11. Abgabetermin) sind jedoch völlig andere. Der Betriebsrat ist unsererseits gestern davon in Kenntnis gesetzt worden.
Nun meine Frage:
Gibt es eine gesetzl. Grundlage, dass er uns VORSCHREIBEN darf, wann wir Urlaub zu nehmen haben? Letztes Jahr z. B. hatte meine Chefin 3 mal jeweils eine Woche Urlaub. Das hat für mich und meine Familie nichts mit Erholung zu tun.
Danke für Eure Hilfe.
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von Pamo am 09.11.2011, 12:50 Uhr
Das kann schon deswegen nicht richtig sein, weil du dann keinerlei Urlaub erhieltest wenn der Chef keinen naehme.
Klar ist es schoen, wenn dein Chef und du euren Urlaub sinnvoll koordinieren koenntet, aber mich duenkt, der Geschaeftsfuehrer ist ein Traeumer.
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von speedy am 09.11.2011, 13:37 Uhr
Hallo,
es ist rechtens, dass du zumindest einen Teil deines Jahresurlaubs nach den betrieblichen Notwendigkeiten richten musst (z.B. Betriebsferien...), trotzdem musst du zumindest die Mögl. erhalten, 3 Wochen am Stück zu nehmen. Wenn der Chef es sinnvoll begründet, dass z.B. keinerlei Arbeit im Sekr. anfällt, wenn er nicht da ist, dann mag das so durchgehen, ansonsten ist eine einfache Anordnung ohne nähere Begründung nicht möglich.
Gruß, Speedy
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von le1973 am 10.11.2011, 12:06 Uhr
Ich danke Euch erstmal für Eure Antworten.
Wir sind ein größeres Unternehmen (ca. 200 MA hier vor Ort). Unsere Aufgaben bestehen nicht nur aus den üblichen Sekretariatsaufgaben, sondern wir haben auch noch andere Tätigkeitsfelder, die völlig unabhängig vom Vorgesetzten laufen (müssen) und die auch sonst keiner machen kann.
Momentan sind wir einfach nur sauer alle beide, dass wir nicht mal die Chance bekommen, uns dazu zu äußern. Wir sollen einfach stillschweigend schlucken und das kann es doch wohl nicht sein.
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von leta am 10.11.2011, 13:28 Uhr
Das klingt übel....ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das rechtens ist, wenn es den gesamten Jahresurlaub betrifft. Bei uns ist es eine Woche, in der wir Urlaub nehmen müssen. Das ist die Woche, in denen der Betrieb (zwischen Weihnachten und Neujahr) geschlossen ist. Bin aber keine Expertin für Arbeitsrecht, sorry....
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von le1973 am 10.11.2011, 14:14 Uhr
Betriebsferien sind bei uns ebenfalls zwischen Weihnachten und Neujahr. Dort müssen ALLE frei nehmen. Wir sind eine Schule für Erwachsene. Unsere Ausbilder müssen einen Teil Ihres Urlaubs ( 2 Wochen) in den Ferien unserer erwachsenen Schüler nehmen. Der Rest sollte natürlich an den Ferien der Schüler orientiert sein, damit nicht so viele Vertretungsstunden entstehen. Diese Regelung greift seit 20 Jahren und hat sich bewährt.
Von dieser Regelung sind wir MA der Verwaltung aber generell befreit.
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von prinzesschen am 10.11.2011, 23:44 Uhr
Hi,
der AG darf maximal über 3/5 der Urlaubstage verfügen und das auch nur bei dringender betrieblicher Notwendigkeit.
Hier ein Link, der Euch bestimmt weiter hilft:
http://www.glaswelt.de/GLASSWELT-Newsletter-2010-11/Was-Arbeitgeber-beim-Betriebsurlaub-beachten-muessen,QUlEPTI5NzYxOCZNSUQ9MzAwMDM.html
LG prinzesschen
Re: Festgelegter und angewiesener Urlaub rechtens?
Antwort von le1973 am 11.11.2011, 10:14 Uhr
Dankeschön für den Link.
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