Baby und Job

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Geschrieben von Danyshope am 03.08.2017, 18:52 Uhr

BV und Kind U3

Da kann auch die Art des BV eine Rolle spielen. Weil, ein BV das vom AG ausgesprochen wurde - weil er aktuell keinen Arbeitsplatz hat, kann ja auch jederzeit weider widerrufen werden von diesem. Zumal er seit diesem Jahr eh erst viel strenger kontrollieren muss ob es nicht doch einen Ersatzplatz gibt. heißt aber auch, nur weil es bei Kind1 ein BV gab, muss es das nicht auch beim 2ten Kind geben.

So oder so, Rechtsanspruch hat man nur über 5 Stunden pro Tag, alles darüber ist dann etwas was man eben abklären sollte. Und was überall verschieden gehandhabt wird.

 
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