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Geschrieben von Kiki1981 am 29.06.2015, 12:45 Uhr

Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Hallo Ihr Lieben...
Vielleicht hat jemand Rat für uns:
Ich arbeite als Redakteurin in der Elternzeit derzeit 7 Std./Woche. Mitte November läuft die Elternzeit aus und ich sitze gerade an einem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit. Ich könnte mir vorstellen, 20 oder 30 Std./Woche zu arbeiten. Unsere Familien wohnen nicht hier, so dass ich die Arbeits- an die Kindergartenzeit anpassen muss, der um 16 Uhr schließt.

Zwischen Tür und Angel sozusagen hat unsere Führungsetagemir zuverstehen gegeben, dass sie möchten, dass ich Vollzeit wiederkomme. Es bestand aber kein Interesse, mit mir zu sprechen, bevor ich meinen Antrag einreiche. Sonst hätte man ja vielleicht schon einige klären können, so sind die Fronten nun etwas verhärtet, habe ich das Gefühl.

Ich kann gut verstehen, dass der AG möchte, dass ich voll wieder komme. Alles andere könne man nicht auffangen, hat man mir zumindest gesagt.
Aber mit einem Kleinkind undmit Vollzeitarbeitsmann und ohne weitere Unterstützung finde ich das einfach schwierig bis unmöglich. Ich hoffe meinerseits natürlich auch auf Verständis vom AG.

Nun die Frage: GIbt es hier Mamas in einer ähnlichen Situation? Wie kann ich in ein gespräch mit dem AG hineingehen, nachdem ich den Antrag gestellt habe? Auf was habe ich einen Anspruch und kann der AG wirklich sich darauf versteifen, dass ich Vollzeit wiederkomme?
Wir sind mehr als 15 Mitarbeiter, so dass es doch erst mal einen gesetzlichen Anspruch gibt für mich, oder?

Weiterhin soll laut Gesetz auch in den Antrag die Verteilung meiner Arbeitszeit,also wie ich das gern hätte. Nun habe ich aber auch im Netzgelesen, dass das gar nicht so sinnvoll ist. Denn wenn der AG den Antrag ablehnt weil ihm die Stundenverteilung nicht passt, dann müsste ich einen neuen Antrag stellen. Und dann kann es doch evtl. schwieirg sein, die Frist von drei Monaten einzuhalten,oder nicht? Schließlich muss der AG ja erst vier Wochen vor Ablauf der Elternzeit über den Antrag entscheiden, bzw. es mir mitteilen......

Fragen über Fragen, entschuldigt bitte....
Aber ich würde mich sehr über Antworten freuen....
Vielen Dank schon mal!!!!

LG!

 
5 Antworten:

Re: Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Antwort von Danyshope am 29.06.2015, 12:59 Uhr

Bei mehr als 15 Mitarbeitern hast du einen Anspruch - ja. Dann wenn es beruflich vereinbar ist. Redakteurin sollte das gehen. Nur, du hast keinen Anspruch auf "Wunschzeiten". welche Uhrzeiten als "Rahmen" gelten, musst du halt schauen was bei dir im Vertrag steht. Wenn bei euch das Büro üblicherweise von 8-18.00 Uhr besetzt ist, das auch die Zeiten sind welche du vor der Geburt gearbeitet hast, dann kann der AG dich auch in Zukunft in dem Zeit-Fenster einsetzen.

Wie sieht es bei euch aus mit Heimarbeit? Evtl könnte man das ja noch ins Auge fassen.

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Re: Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Antwort von Kiki1981 am 29.06.2015, 13:37 Uhr

Hallo, und danke für die schnelle Antwort.

Ich bin die erste in unserer Redaktion, die ein Kind bekommen hat....
Dementsprechend war Heimarbeit bislang auch nicht gegeben. Das wäre ein Punkt, den ich klären müsste.
Naja, Arbeitszeiten...Unser Chef sagt, wir können kommen und gehen, wie wirmöchten, solange die Arbeitvernünftig gemacht wird und man natürlich nicht den halben Tag zuhause verbringt. Manche Kollegen kommen um 8, manche um 9 und es gibt auch Kollegen, die kommen um 10 Uhr erst. Komischerweise gehen sie zeitgleich nach hause, wenn die Arbeit fertig ist... Meist zwischen 16 und 17 Uhr.

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Re: Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Antwort von u_hoernchen am 29.06.2015, 14:36 Uhr

ist es denn notwendig bei Deinem Job, dass Du auch Vollzeit anwesend bist? falls nicht, könntest Du Deinem Chef ja vorschlagen, dass Du zwar das Büro so verlässt, dass Du Euer Kind pünktlich vom KiGa abholen kannst, aber abends noch mal online von daheim aus arbeitest?

Und Du solltest herausfinden, warum man möchte, dass Du Vollzeit wiederkommst, nicht dass das ein (schlecht getarnter) Versuch ist, Dich loszuwerden...

Ulrike

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Re: Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Antwort von speedy am 30.06.2015, 8:51 Uhr

Hi,
ich kann dir nur den Rat geben, mündlich auszuloten, was geht - noch bevor du den Antrag stellst. Ein Grund, den Antrag abzulehnen oder dir das Leben schwer zu machen, falls dein Wunsch nicht genehm ist, gibt es leider immer. Gerade wenn du vor Ort bist und die Vorgesetzten "greifen" kannst, dann solltest du versuchen, eure Vorstellungen unter einen Hut zu bringen.

Mein Job ist derzeit in einem ähnlichen Umfeld - ich schreibe und koordiniere als Wissenschaftlerin an einer Forschungseinrichtung. Einzig die notwendigen Dienstreisen halten mich derzeit davon ab, Vollzeit zu arbeiten, ansonsten genieße ich vollkommen freie Zeiteinteilung und Wahl des Arbeitsplatzes - solange die Ergebnisse stimmen und die Termine eingehalten werden. Aber auch da muss man manche Vorgesetzte erst heranführen :)

Bitte offiziell um ein kurzfristiges Personalgespräch - da wird sich viel mehr klären lassen.

Gruß, Speedy

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Re: Antrag auf Arbeitszeitverringerung nach der Elternzeit

Antwort von Kiki1981 am 30.06.2015, 12:13 Uhr

Hallo speedy und danke!
Das mit dem personal Gespräch habe ich versucht in den vergangenen Wochen. Es ist abgelehnt worden, ich soll einfach meinen antrag stellen, hieß es.....

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