Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Julie am 29.01.2013, 21:25 Uhr

@ralph: auf keinen fall nichtig

Es handelt sich um eine offenkundige unrichtigkeit im va, siehe z. B. § 38 sgb x oder § 42 vwvfg des Bundes.
Für eine Nichtigkeit (§ 40 sgb x oder § 44 vwvfg bund) muss mehr vorliegen als nur ein simpler Schreibfehler.

 
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