Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 30.01.2013, 9:22 Uhr

mit deiner letzten aussage

...nun ja, unter "Rechtsberatung" würde ich es nun nicht gleich subsumieren, wenn jemand auf das verwunderte Posting einer Userin, die einen Brief an Ihren Ex als Kopie bekommen hat, in dem zwar die Adresse stimmt, aber im Brief selbst eine komplett andere Anrede steht, darüber philosophiert, ob der Brief nun, wenn es ein Verwaltungsakt wäre, schwebend unwirksam, fehlerhaft, aber heilbar, unwirksam bzw. nichtig wäre.

Die Frage lacht einen nun mal an. :-)

 
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