Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nimo1107 am 01.12.2011, 7:39 Uhr

@nimo

Aber das JA ist doch involviert.
Wenn er auftauchen sollte, dann verweise ihn an das JA, er möge da vorsprechen wie er sich das vorstellt.
Wenn es konkret ist, dann werden sie sich bei Dir melden.

Er hat , solange er das Kindeswohl nicht massiv gefährdet , immer ! ein Umgangsrecht.
Und wenn er zwischendrin 3 Jahre nicht auftaucht.
Dann eben erstmal begleitet.

Wenn er will, dann kann er sich das immer einklagen.

 
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