Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Anjaunddavid am 06.03.2009, 19:34 Uhr

@frechdachs

Nee, nee, Julia, sie meint den Kinderzuschlag.
Und ich denke, (Frechdachs), dass das die KInder vermehrt bekommen, deren Eltern zusammen leben ,ihren Lebensunterhalt bestreiten können, den des Kindes aber nicht. Denn dann bekommt das Kind ja weder UHV, noch Unterhalt.....

 
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