Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 16.02.2017, 16:11 Uhr

@ desireekk

es gibt nur 2 SB und kein wechsel möglich

der haken an den fahrtkosten. er hat vielleicht früher auch schon nicht am arbeitsort gewohnt, aber jetzt wohnt er mietfrei plus haushaltsersparnis

die mieten am arbeitsort sind auch relativ günstig

unterlagen sieht nur die beistandschaft
steuererstattung wegen fahrtkosten setzen den KU noch weiter runter. er hat zwar die erstattung, aber die beistandschaft setzt dann auch volle fahrtkosten an. raus kam berechnungsbogen A, der nun noch weniger unterhalt ausspuckt.

kinder sind 10 und 13. laut SB stehen ihnen 342€ und 450€ zu (KG wird dannn noch abgezogen), was ich so aus den tabellen auch nicht lesen kann

 
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