Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 16.02.2017, 13:59 Uhr

@ desireekk

hallo


also hier "verschleppt" der SB zeiten. es hat beim letzten mal 1 jahr gedauert, bis die berechnung fertig war.
immer und immer wieder kam eine ausrede. ich habe wöchentlich angerufen oder kam persönlich vorbei!

hohe fahrtkosten des KV begründet der SB damit, dass er ja schon immer so hohe fahrtkosten hat. aber warum zieht der KV nicht "neben" seine arbeitsstelle? oder zumindest fiktiv?

habe 2 berechnungen von der beistandschaft bekommen und soll mich melden.
ich bin mit beiden nicht einverstanden! die erste ist noch weniger als jetzt und beide sind so wenig, dass UHV fällig wird!


auskunft SB, ich könne ja die beistandschaft klagen lassen. das geht aber nur, wenn ich ein schreiben unterzeichne, dass ich ALLE außergerichtlichen kosten und im zweifel auch die gerichtlichen kosten trage!
standardschreiben beistandschaft bei uns im jugendamt. das habe ich beim letzten mal nicht unterschreiben wollen! kenne ich von anderen JÄ auch nicht.
letzte dienstaufsichtsbeschwerde verlief im sande...

da das zuständige amtsgericht der meinung ist, dass die beistandschaft alles macht und deshalb keine beratungshilfe gewährt wird...wäre eine schriftliche stellungsnahme zu den genannten punkten im zweifel hilfreich, damit doch ein anwalt sich kümmern kann? ich kann mir den anwalt nicht leisten.

ich wüßte schriftlich gerne von der beistandschaft, warum kein nebenjob zugemutet werden kann?
warum hier keine haushaltsersparnis in betracht gezogen wird?
warum überhaupt diese fahrtkosten im mangelfall abgezogen werden, denn der pflichtige könnte doch in arbeitsnähe wohnen? das privatleben kann doch nicht nachteilig für die kinder sein, die genau deshalb keinen mindestunterhalt bekommen.
der unterhaltspflichtige hat alles zu tun, um den mindestunterhalt zu leisten. mind. die o.g. punkte sind zumutbar, erst recht fiktiv
am besten mit einer frist von 2 wochen, es dauert erfahrungsgemäß monate, bis sich der SB meldet

brillenkosten hätte der KV doch auch anteilig zu tragen. bislang "du machst das schon" (zitat ende) bin ich alleine dafür zuständig...

 
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