Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 14.02.2017, 21:06 Uhr

zu ähnlichen Mitteln musste ich auch schon greifen

das JA hatte sich geweigert eine Beistandschaft einzurichten, weil ich trotzdem UHV zusätzlich bekommen würde.

"Die Arbeit lohnt sich nicht", sagte der SB

Ich bat dann das zuständige Amtsgericht um Klärung, ob das JA etwas unternehmen muss, wenn mir doch vom Amtsgericht Beratungshilfe für einen Anwalt versagt wird.

 
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